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                  <text>Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück, Nr. 07/2006

789

BESCHLUSS
DES PRÄSIDIUMS DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK
ÜBER DIE
ERRICHTUNG UND AUSSTATTUNG DES
HISTORISCHEN SEMINARS
IM FACHBEREICH KULTUR- UND GEOWISSENSCHAFTEN
61. Sitzung des Präsidiums am 20. Juli 2006

1. Das Präsidium beschließt, gemäß § 1 Absatz 2 der Ordnung zur Errichtung von Instituten, Fachgruppen, Seminaren in Verbindung mit § 2 Absatz 4 der Grundordnung der Universität Osnabrück ein
Historisches Seminar im Fachbereich Kultur- und Geowissenschaften zu errichten.∗
2. Das Präsidium beschließt folgende Ausstattung des Historischen Seminars:

1. Personalausstattung
Dem Historischen Seminar gehören an:
1,0
1,0
1,0
1,0
1,0
0,5
0,5
1,0
0,5
0,5
0,25
0,25

W2 Professur Alte Geschichte
W3 Professur Geschichte des Mittelalters
W2 Professur Wirtschafts- und Sozialgeschichte
C1/NwF Geschichte des Mittelalters
C1/NwF Alte Geschichte
C1/NwF Geschichte der Frühen Neuzeit
C1/NwF Neueste Geschichte
IXb-VII Schreibdienst
IXb-VII Schreibdienst
Vc Fremdsprachendienst
Vc Fremdsprachendienst
Vc Fremdsprachendienst

Nr. 102760
Nr. 100618
Nr. 101095
Nr. 104356
Nr. 103476
Nr. 105433
Nr. 100637
Nr. 103813
Nr. 104286
Nr. 301805
Nr. 107778
Nr. 107778

2. Sachmittel und Räumliche Ausstattung
• Zugeordnet werden alle Mittel und Mittel für Stellen, die befristet im Rahmen von Drittmitteleinwerbung zur Verfügung stehen.
• Dem Historischen Seminar stehen Sachmittel für Forschung und Lehre zur Verfügung, die aus
den jeweiligen Mitteln des zuständigen Fachbereichs bzw. der zuständigen Fakultät zur Verfügung
gestellt werden.
• Dem Historischen Seminar stehen Räume aus dem Bestand der Universität in den Gebäuden
Schloßstraße 8 (Gebäude 18) und Neuer Graben 19/21 (Gebäude 03) zur Verfügung.

∗

Benehmensherstellung mit dem Personalrat ist gemäß § 75 Absatz 1 Nr. 6 NPerVG erfolgt.

�790

Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück, Nr. 07/2006

ORDNUNG FÜR DAS
HISTORISCHE SEMINAR
IM FACHBEREICH
KULTUR- UND GEOWISSENSCHAFTEN

gemäß § 2 Absatz 4 der Grundordnung der Universität Osnabrück
(i.d.F.d.Bek.v. 28.02.2006, AMBl. Nr. 02/2006)
beschlossen in der 202. Sitzung des Fachbereichsrates des
Fachbereiches Kultur- und Geowissenschaften am 09.11.2005
Änderung beschlossen in der 207. Sitzung des Fachbereichsrates des
Fachbereiches Kultur- und Geowissenschaften am 28.06.2006
AMBl. der Universität Osnabrück Nr. 07/2006 vom 19.10.2006, S. 790

�Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück, Nr. 07/2006

INHALT:

Präambel ................................................................................................................... 792
§1

Aufgaben und Arbeitsgebiete.......................................................................................... 792

§2

Ausstattung; Mitglieder.................................................................................................... 792

§3

Organe des Seminars ..................................................................................................... 792

§4

Aufgaben des Vorstands; Sitzungen............................................................................... 792

§5

Mitglieder des Vorstands, Wahl, Amtszeit; Sitzungen .................................................... 793

§6

Geschäftsführende Leitung ............................................................................................. 794

§7

Mitgliederversammlung; Abwahl von Vorstandsmitgliedern ........................................... 794

§8

Anwendbarkeit sonstiger Regelungen ............................................................................ 794

§9

In-Kraft-Treten ................................................................................................................. 795

791

�Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück, Nr. 07/2006

792

Präambel
Das Historische Seminar ist unbeschadet der Gesamtverantwortung des Fachbereichs und der Zuständigkeiten des
Dekanats, der Studiendekanin oder des Studiendekans, des Fakultätsrates sowie der Studienkommission verantwortlich für Forschung und die Realisierung des Lehrangebotes des Faches Geschichte an der Universität Osnabrück.

§1

Aufgaben und Arbeitsgebiete

(1)

Das Historische Seminar ist ein Seminar des Fachbereichs Kultur- und Geowissenschaften der Universität
gemäß § 2 Absatz 4 der Grundordnung der Universität Osnabrück (i.d.F.d.Bek.v. 28.02.2006, AMBl.
Nr. 02/2006).

(2)

1

Das Historische Seminar nimmt im Fach Geschichte unter der Verantwortung des Fachbereichs Aufgaben in
Forschung, Lehre, Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit wahr. 2Dabei ist es insbesondere verantwortlich
für
• die Organisation von Lehre und Forschung im Fach Geschichte,
• die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

§2

Ausstattung; Mitglieder

(1)

Die Ausstattung des Historischen Seminars und ihre Fortschreibung mit
• Personal- und Sachmitteln
sowie
• Einrichtungen und Ausstattungsgegenständen
ergibt sich aus dem jeweiligen Errichtungs- oder Änderungsbeschluss des Präsidiums.

(2)

Auf Beschluss des Fakultätsrats können, unbeschadet der Ausstattung nach Absatz 1 weitere Mitglieder oder
Angehörige der Universität Osnabrück Aufgaben im Seminar wahrnehmen.

(3)

1

Die gemäß Absatz 1 dem Seminar zugeordneten Mitglieder, Mitglieder oder Angehörige der Universität
Osnabrück, die überwiegend im Fach Geschichte tätig sind, studieren, promovieren oder habilitieren (§ 2
Absatz 2 Satz 4 der Grundordnung i.d.F.d.Bek.v. 28.02.2006, AMBl. Nr. 02/2006), sowie die weiteren
Mitglieder nach Absatz 2 sind Mitglieder des Seminars. 2Diese bilden gemeinsam die Mitgliederversammlung.

§3

Organe des Seminars

Organe des Historischen Seminars sind
•
•
und
•

der Vorstand,
die oder der Vorsitzende des Vorstands als geschäftsführende Leitung

§4

Aufgaben des Vorstands; Sitzungen

(1)

Der Vorstand leitet das Historische Seminar.

die Mitgliederversammlung nach § 2 Absatz 3.

�Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück, Nr. 07/2006
(2)

793

Der Vorstand nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
Er
(a)

beschließt nach Maßgabe der vom Dekanat beschlossenen Mittelverteilung den jährlichen Wirtschaftsplan des Historischen Seminars; er entscheidet im Rahmen dessen über die Verwendung und
Verwaltung der dem Historischen Seminar gemäß § 2 Absatz 1 zugeordneten oder zugewiesenen
Ausstattung, insbesondere über die Mittelverteilung und die Mittelverwendung im Rahmen der
Reserve des Historischen Seminars,

(b)

gibt gegenüber der zuständigen Studienkommission Empfehlungen ab zur Verwaltung oder Vertretung
freier Stellen, zur Inanspruchnahme von Forschungsfreisemestern, zur Erteilung von Lehraufträgen
sowie zu, das Fach Geschichte betreffende Prüfungs- und Studienordnungen,

(c)

empfiehlt dem Dekanat
• die Umwidmungen von Stellen
sowie
• die Einrichtung neuer und die Einstellung bestehender Studiengänge, die Beteiligung an interdisziplinären Studiengängen sowie wesentliche Änderungen eines Studienganges,

(d)

schlägt dem Fakultätsrat die nicht-studentischen Mitglieder der Studienkommissionen vor,

(e)

bereitet Forschungs- und Lehrevaluationen vor und nach und erarbeitet einen Maßnahmenkatalog zur
Umsetzung der sich aus den Evaluationen ergebenden Empfehlungen,

(f)

unterstützt die zuständige Studiendekanin oder den zuständigen Studiendekan bei der Vorbereitung
von Lehrevaluationen und beteiligt sich bei der Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung
der sich aus den Evaluationen ergebenden Empfehlungen,

(g)

unterbreitet dem Dekanat Einstellungsvorschläge,

(h)

berichtet dem Dekanat und der Mitgliederversammlung mindestens einmal im Jahr über seine Tätigkeit.

(3)

Die Mitglieder des Dekanats können an den Sitzungen des Vorstands beratend teilnehmen.

§5

Mitglieder des Vorstands, Wahl, Amtszeit; Sitzungen

(1)

1

Im Vorstand müssen alle Statusgruppen vertreten sein. 2Von diesem Erfordernis kann für die Dauer der jeweiligen Amtszeit nur abgewichen werden, wenn die Mitglieder des Fakultätsrates der betroffenen Statusgruppe dem einstimmig zustimmen.

(2)

Der Vorstand des Historischen Seminars besteht nach Maßgabe des Absatzes 1 Satz 1 aus drei Mitgliedern
der Hochschullehrergruppe und jeweils einem Mitglied der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Technischen und Verwaltungsdienst
(MTV-Gruppe) und der Gruppe der Studierenden.

(3)

1

Die Mitglieder des Vorstandes werden von den jeweiligen Gruppenmitgliedern der Mitgliederversammlung
aus der Mitte der dem Historischen Seminar gemäß § 2 Absatz 1 zugeordneten Mitgliedern in getrennten
Wahlgängen gewählt. 2Angehörige haben kein Wahlrecht. 3Die Wahl erfolgt als Personenwahl. 4Einmalige
Wiederwahl ist zulässig. 5Über Ausnahmen von dieser Bestimmung entscheidet die jeweilige Statusgruppe
mit Zweidrittelmehrheit.

(4)

Die dem Historischen Seminar angehörenden übrigen Mitglieder nehmen an den Sitzungen des Vorstands
beratend teil.

(5)

1

Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre; die eines Mitgliedes der Studierendengruppe ein Jahr. 2Sie
beginnt jeweils zum 1. April. 3Die erste Amtszeit beginnt nach der konstituierenden Sitzung des Vorstandes
und endet unbeschadet der vorherigen Regelung am 31. März des übernächsten Jahres.

(6)

1

Für die Mitglieder nach Absatz 1 soll eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt werden. 2Absätze 3
und 5 gelten entsprechend. 3Die Vertretung beschränkt sich auf den Fall der Abwesenheit.

�Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück, Nr. 07/2006

794
(7)

Der Vorstand des Historischen Seminars tritt mindestens zweimal im Laufe eines Semesters zusammen.

(8)

1

(9)

Gäste können im Einvernehmen mit den Vorstandsmitgliedern zu Sitzungen eingeladen und angehört werden.

§6

Geschäftsführende Leitung

(1)

1

Aus der Mitte der Mitglieder des Vorstandes nach § 5 Absatz 2 werden für die Dauer von mindestens einem
und höchstens zwei Jahren die geschäftsführende Leitung und deren Vertretung von den Mitgliedern des
Vorstandes gewählt. 2Die geschäftsführende Leitung muss Mitglied der Hochschullehrergruppe sein.
3
Einmalige Wiederwahl ist zulässig. 4§ 5 Absatz 6 Satz 3 gilt entsprechend.

(2)

Die geschäftsführende Leitung bereitet als Vorsitzende oder als Vorsitzender des Vorstandes dessen Sitzungen und Beschlüsse vor und führt die Beschlüsse aus.

(3)

1

§7

Mitgliederversammlung; Abwahl von Vorstandsmitgliedern

(1)

Die Versammlung der Mitglieder des Historischen Seminars kann zu Angelegenheiten des Historischen Seminars Empfehlungen, auch zur Aufnahme weiterer Mitglieder aussprechen, deren Beratung der Vorstand
nur begründet ablehnen kann.

(2)

Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit getroffen. 2Dabei sind die Belange der einzelnen
Fachgruppen des Historischen Seminars angemessen zu berücksichtigen.

Die geschäftsführende Leitung vertritt das Historische Seminar und führt die laufenden Geschäfte in eigener
Zuständigkeit. 2Sie wirkt, unbeschadet der Gesamtverantwortung der Studiendekanin oder des Studiendekans, darauf hin, dass die Mitglieder des Historischen Seminars ihre Aufgaben zur Realisierung des
Lehrangebots erfüllen.

1

Die Mitgliederversammlung kommt auf Einladung und unter dem Vorsitz der geschäftsführenden Leitung
mindestens einmal pro Semester zusammen. 2Darüber hinaus hat die geschäftsführende Leitung auf Antrag
von mindestens einem Drittel der Mitglieder der Mitgliederversammlung die Versammlung einzuberufen.

(3)

1

(4)

1

Zur Einleitung des Abwahlverfahrens bedarf es eines schriftlichen Antrags von mindestens zwei Dritteln der
Mitglieder nach Absatz 3. 2Der Antrag ist zwei Wochen vor Anberaumung der nächsten Mitgliederversammlung als besonderer Tagesordnungspunkt anzukündigen. 3Über den Antrag ist in nicht-öffentlicher
Sitzung der Mitgliederversammlung zu beraten.

(5)

1

Der Antrag ist an die geschäftsführende Leitung zu richten; sofern diese oder dieser von dem Abwahlverfahren selber betroffen ist, an die Stellvertretung. 2Die oder der Betroffene sowie das Dekanat und das Präsidium
sind über den Eingang eines derartigen Antrages unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

(6)

1

Über den Antrag ist in einer besonderen Sitzung, die frühestens zwei Wochen nach der Beratung gemäß
Absatz 4 stattfinden darf, geheim abzustimmen. 2Im Übrigen gelten § 43 Absatz 4 Sätze 4 und 5 NHG
entsprechend; an die Stelle des Präsidiums tritt das Dekanat.

§8

Anwendbarkeit sonstiger Regelungen

Die jeweiligen Gruppenmitglieder der Mitgliederversammlung können das ihrer Statusgruppe angehörende
Vorstandsmitglied mit einer Mehrheit von zwei Dritteln abwählen. 2§ 5 Absatz 3 Satz 2 ist zu beachten.

Die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsordnung der Universität Osnabrück in der jeweils geltenden Fassung
finden Anwendung.

�Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück, Nr. 07/2006

§9

795

In-Kraft-Treten

Diese Ordnung tritt nach Beschlussfassung des Fachbereichsrates am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück in Kraft.

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