Ausgehverbot für Verwundete
Title
Ausgehverbot für Verwundete
Subject
Ausgehverbot für Verwundete
Description
Ausgehverbot für Verwundete
Creator
Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück
Source
NLA OS Dep 3b III 618, Bl. 43
Publisher
Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück
Rights
Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück
Format
MP3
Language
deutsch
Identifier
Ausgehverbot für Verwundete
Text
Pastor Fr. Bell an die Geschäftsstelle des Roten Kreuzes Osnabrück
Osnabrück 29.4.1915
„ [...] Die Verwundeten verschiedener Lazarette haben sich wiederholt mir gegenüber darüber bitterlich beklagt, dass ihnen keine Erlaubnis erteilt wird, sei es mit oder ohne Aufsicht einen Spaziergang durch die Stadt zu machen. In allen anderen Städten wird den Verwundeten selbstverständlich Erlaubnis erteilt, das Lazarett zu bestimmten Zeiten zu verlassen.
Allein in Osnabrück hält es Herr Stabsarzt Dr. Krumpholz für richtig, ein strenges Ausgehverbot aufrecht zu erhalten. [...] Ich kann aber nicht annehmen, dass die Geschäftsstelle des Roten Kreuzes mit dem Vorgehen des Herrn Krumpholz einverstanden ist, dass es richtig sei unsere Verwundeten, die für uns ihr Blut vergossen haben, zur schönen Frühlingszeit fast als Gefangene im Lazarett
festzuhalten, bloss weil in früheren Zeiten Ausschreitungen vorgekommen sind. [...]“
Osnabrück 29.4.1915
„ [...] Die Verwundeten verschiedener Lazarette haben sich wiederholt mir gegenüber darüber bitterlich beklagt, dass ihnen keine Erlaubnis erteilt wird, sei es mit oder ohne Aufsicht einen Spaziergang durch die Stadt zu machen. In allen anderen Städten wird den Verwundeten selbstverständlich Erlaubnis erteilt, das Lazarett zu bestimmten Zeiten zu verlassen.
Allein in Osnabrück hält es Herr Stabsarzt Dr. Krumpholz für richtig, ein strenges Ausgehverbot aufrecht zu erhalten. [...] Ich kann aber nicht annehmen, dass die Geschäftsstelle des Roten Kreuzes mit dem Vorgehen des Herrn Krumpholz einverstanden ist, dass es richtig sei unsere Verwundeten, die für uns ihr Blut vergossen haben, zur schönen Frühlingszeit fast als Gefangene im Lazarett
festzuhalten, bloss weil in früheren Zeiten Ausschreitungen vorgekommen sind. [...]“
Original Format
.pdf
Collection
Citation
Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück, “Ausgehverbot für Verwundete,” Stadtgeschichte|Osnabrück, accessed November 21, 2024, https://osnabrueck.nghm-uos.de/items/show/519.