Bewohner:innen der „Papenhütte“ in der NS-Zeit
Bis heute kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, wie viele Menschen vor, während und nach der NS-Zeit in der "Papenhütte" gewohnt haben. In einem undatierten Bericht des städtischen Wohlfahrtamtes, wahrscheinlich aber aus dem Jahr 1939, wird von 85 Familien berichtet, die in der Barackensiedlung wohnhaft waren. Von ihnen galten nur „9 Familien mit insgesamt 29 Kindern [als] förderungswürdig“ – also als Familien mit Anspruch auf besseren Wohnraum – „die restlichen 76 sind mehr oder weniger als asozial anzusprechen.“1
Gesichert erscheint heute die Annahme, dass Sinti eine der größten Bevölkerungsgruppen in der „Papenhütte“ darstellten. Mitglieder der ethnischen Gruppe wurden von der Stadt Osnabrück seit spätestens 1938 sogar in die Papenhütte zwangsumgesiedelt, um in „Volkswohnungen“ Platz für Familien zu schaffen, die in den Augen der „NS-Volksgemeinschaft“ Anspruch auf angemessenen Wohnraum hatten.
Doch in der Barackensiedlung lebten auch zahlreiche andere marginalisierte Personen: Menschen mit Migrationshintergrund, geistiger Behinderung oder abweichender politischer Gesinnung. So heterogen diese Gruppe erscheint, eines hatten alle Einwohner:innen gemeinsam: Sie wurden als „asozial“ stigmatisiert. Deswegen soll im Folgenden ein Einblick in die „Papenhütte“ und ihre Einwohner:innen während der NS-Zeit gegeben werden. Bei weitem nicht allen kann wieder ein Gesicht gesicht gegeben werden – sie sind also nicht durch Fotografien oder umfangreiche Biografien dokumentiert. Doch ihre Lebenswirklichkeit spielte sich in der „Papenhütte“ ab, während einer Zeit, die durch die rassistische und diskriminierende Politik des NS-Regimes geprägt war.
In vielen Fällen lässt sich nicht konkret nachvollziehen, warum bestimmte Menschen in der „Papenhütte“ gelebt haben. Unter anderem aus der Gestapo-Kartei der Stadt Osnabrück geht hervor, dass viele Bewohner:innen bereits vor der NS-Zeit in der „Papenhütte“ wohnhaft waren. Einige von ihnen galten als „notorische Trinker“2 oder waren wegen verschiedenster Delikte vorbestraft.3 Andere wurden nur aufgrund ihrer (vermeindlichen) Ethnizität in die „Papenhütte“ zwangsumgesiedelt. Wiederum andere hatten aus wirtschaftlichen Gründen ihre Wohnung verloren und hatten in der „Papenhütte“ eine vorübergehende und doch teilweise lang andauernde Bleibe gefunden. Man sollte jedoch nicht den einzelnen Menschen nur als Angehörige einer bestimmten Gruppe wahrnehmen. Auch wenn die Verfolgungsgeschichte bestimmter Minderheiten im Folgenden grob skizziert wird, sollen Individuen im Vordergrund stehen. Vor dem Hintergrund der exkludierenden nationalsozialistischen Ideologie war ihr Schicksal untrennbar mit ihrer zugewiesenen sozialen Gruppe, Ethnizität oder ihrem Gesundheitszustand verbunden.
____________________________________
1 Aufgabe und bisherige Tätigkeit der Wohnungsfürsorge beim städt. Wohlfahrtsamt, vermutlich 1939, NLA OS Dep 3b IV, Nr. 6558.
2 Vgl. Gestapo-Karteikarte von Johannes Hagemann, NLA OS Rep 439, Nr. 13634.
3 Vgl. Gestapo-Karteikarte von Bernhard Albrecht und Wilhelm Wulfhorst, NLA OS Rep 439, Nr. 351 und Nr. 47986.