Planung und Entstehung des Obdachlosenheims

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Osnabrücker „Ordnung über das städtische Obdach“ von 1897

In Osnabrück herrschte, so wie in nahezu allen Großstädten des Deutschen Reichs, akute Wohnungsnot. Hiervon betroffen waren nicht nur wandernde Handwerker und Arbeiter, für die es entsprechende temporäre Wohnheime gab, sondern vermehrt auch ortsansässige Osnabrücker Familien, vor allem aus der Arbeiter- und unteren Mittelschicht. Die 1897 vom Magistrat erlassene „Ordnung für das Städtische Obdach“ belegt, dass die Stadt Osnabrück ihre wohnungslosen Bürger:innen in kommunalen Unterkünften unterbrachte und hierfür entsprechende Verhaltensregeln erließ. Ob es sich um eigens hierfür errichtete Häuser oder um von privaten Eigentümer:innen angemietete Objekte handelte, bleibt unklar. Vermutlich gab es – wie auch noch heute – beide Formen der Unterbringung.

Die Wohnungsnot in städtischen Akten 1914

Wie folgende Dokumente von 1914 zeigen, fanden am Vorabend des Ersten Weltkrieges viele Osnabrücker Familien keine Wohnung. Viele wandten sich an die Polizei, die die Anfragen an die Stadt weiterleitete. Häufig konnten die Familien nur notdürftig untergebracht werden, wie z.B. im alten Stadttheater an der Grossen Gildewart oder im Keller der Mädchenbürgerschule.

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Die Unterkünfte waren meist sehr beengt und die hygienischen Umstände gesundheitsgefährend. Deshalb nahm die Stadt Wohnungsangebote von Privatpersonen an und wurde auch selbst aktiv, wie die obige - letzendlich aber erfolglose - Anfrage an die Georgs-Marien-Bergwerke zeigt.

Die Planungen des Obdachlosenheims an der Papenhütte

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Zeitungsbericht vom 11.11.1911 über die Eversburger Proteste und den Beschluss zur Errichtung des Obdachlosenheims bei der Papenhütte.

Im November 1911 beschloss die Stadt, zwischen der „Papenhütte“ und der 1856 gebauten Eisenbahnlinie Osnabrück-Rheine eine als „Obdachlosenheim“ bezeichnete Notunterkunft für wohnungslos gewordene Osnabrücker:innen zu errichten. 

Ursprünglich sollten die Unterkünfte in zentraler Lage an der Kirchstraße in Eversburg errichtet werden. Dies wurde von den protestierenden Eversburger Bürger:innen vehement abgelehnt. Die Stadt gab den Protesten nach, sodass als neuer Standort ein abseits der damaligen Wohngebiete gelegenes Areal an der „Papenhütte“ gewählt wurde. Bereits im Osnabrücker Adressbuch von 1912/13 findet sich unter der Adresse Oldenburger Straße 4 der Eintrag „Stadt Osnabrück (Obdachlosenheim)“, bewohnt von dem Schneider Bülte, dem Arbeiter Lüttig und der Witwe Meyer sowie möglicherweise deren Partner:innen und Kindern.

 Aus den Adresseinträgen geht nicht hervor, wie viele Menschen dort wohnten, da üblicherweise nur der „Haushaltsvorstand“ genannt wurde. Der einzige weitere Adressbucheintrag in der näheren Umgebung ist die Oldenburger Straße 9, ein Haus der Reichsbahn, in dem bereits vor 1912 vier Bahnangestellte (ein Weichensteller, ein Streckenwärter sowie zwei Arbeiter mit vermutlich ihren Familien) lebten.

Die Straßennamen „An der Papenhütte“ (erstmaliger Eintrag im Adressbuch 1919) und „Quirllsmühle“ (erstmals 1922/23) fehlen im Adressbuch 1912/13 aus unbekannten Gründen, obwohl sich hier nachweislich Wohnhäuser befanden, so z.B. die „Alte Papenhütte“, sowie drei Werkswohnungen der Papierfabrik GmbH (vormals Brüder Kämmerer Papierfabrik).