19. und frühes 20. Jahrhundert
Die Verelendung breiter Bevölkerungsschichten, die bereits in der Frühen Neuzeit begann, spitzte sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts weiter drastisch zu. Viele Menschen wanderten aus wirtschaftlichen Gründen aus, vor allem in die USA. Während die Migration nach Übersee von den Herrscher:innen der europäischen Herkunftsländern häufig als willkommenes Ventil für die sozialen Spannungen angesehen wurde, versuchten sie gleichzeitig die innerstaatliche Mobilität einzuschränken. Preußen beispielsweise erließ 1842/43 mehrere Gesetze, die den Zuzug von (potentiell) unterstützungsbedürftigen Menschen einschränkten sowie „Landstreicher, Bettler und Arbeitsscheue“ kriminalisierten. Soziale Unterstützungsleistungen konnte eine Person nur in ihrer Heimatkommune bekommen, ihr Erhalt war mit verschiedenen diskriminierenden Maßnahmen wie Arbeitspflicht im Straßen- oder Eisenbahnbau, Verlust des Wahlrechts, Haft sowie Kontrollen durch Armenbehörden verbunden.
Erst durch den zunehmenden Druck der Arbeiterbewegung und aus Angst vor einer Revolution übernahm der Staat im Zuge der „Bismarck’schen Sozialgesetzgebung“ ab den 1880er Jahren soziale Aufgaben für die Mitglieder der neu eingeführten Sozialversicherungen. Für die Unterstützung der Nichtversicherten, vor allem Arbeitslose bzw. nicht Arbeitsfähige (vor allem Alte, Kinder, kinderreiche Familien; durch Behinderung, Arbeitsunfall oder Kriegsverletzung nicht mehr Arbeitsfähige), blieben weiterhin die Kommunen zuständig. Insbesondere durch den Ersten Weltkrieg sowie vor allem durch die Wirtschaftskrise ab 1929 waren die Kommunen finanziell nicht mehr in der Lage, bedürftige Einzelpersonen oder Familien zu versorgen. In der Politik dominierte die Überzeugung, dass auch bzw. gerade in einer Wirtschaftskrise ein ausgeglichener Staatshaushalt zentral für eine wirtschaftliche Erholung sei. Die hierfür erforderlichen Sparmaßnamen betrafen nahezu alle öffentlichen Ausgaben, vor allem auch die Sozialleistungen. So wurden die in den frühen 1920ern begonnenen Bauprogramme für Sozialwohnungen zur Behebung des Wohnraummangels, der bereits im Kaiserreich grassierte, eingestellt, Sozialleistungen unter das äußerste Existenzminimum gekürzt.