Arbeitsmigration

1945 lagen viele Städte und ein großer Teil der deutschen Wirtschaft in Trümmern. Bilder von Zerstörung und Mittellosigkeit prägten die ersten Nachkriegsjahre und obwohl die Aussichten für viel Bürger:innen schlecht waren, konnte Deutschland im folgenden Jahrzehnt einen wirtschaftlichen Aufschwung verzeichnen. Bis ins Jahr 1960 lag die durchschnittliche Wachstumsrate der Wirtschaft bei 8,2 %.1 Dies führte schnell dazu, dass die Bundesrepublik die Vollbeschäftigung erreichte und die Arbeitslosenquote unter 1 % sank.2 

  1. Statistisches Bundesamt: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Bruttoinlandsprodukt, Bruttonationaleinkommen, Volkeinkommen, in: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/Tabellen/inlandsprodukt-volkseinkommen1925-pdf.html (abgerufen am: 15.04.2023).

  2. Vgl. Kleinert, Hubert: Das geteilte Deutschland. Die Geschichte 1945–1990, Wiesbaden: Springer 2019, S. 110.

Bundesarchiv_B_145_Bild-F008013-0006,_Auswärtiges_Amt,_Gastarbeiter-Vertrag_mi.jpg

Unterzeichnung des Anwerbeabkommens zwischen Spanien und der Bundesrepublik 1960
Quelle: BArch, B 145, Bild-F008013-0006.

Zehn Jahre nach Ende des Krieges war dies zwar eine beachtliche Leistung, sie stellte die junge Bundesrepublik jedoch vor ein Problem: Wollte man die Wachstumsraten weiter halten, würde es neue Arbeitskräfte brauchen. Da der deutsche Arbeitsmarkt ausgeschöpft war, richtete sich der Blick nun auf Arbeitskräfte aus anderen Nationen. Gezielte, vertraglich geregelte Anwerbung von Arbeitskräften war zu dieser Zeit kein neues Phänomen.  Ihr Ziel war es, Arbeitskräfte anzuwerben und den dadurch hervorgerufenen Prozess der Migration staatlich zu steuern. Um die Versorgung am Arbeitsmarkt zu gewährleisten, schloss die Bundesrepublik acht Anwerbeabkommen in der Zeit von 1955 bis 1968. Kooperationsstaaten waren Italien, Spanien, Griechenland, Marokko, Portugal, Tunesien, Jugoslawien und die Türkei. Diese Abkommen brachten circa 14 Millionen Arbeiter:innen nach Deutschland, von denen sich immerhin drei Millionen entschieden, nicht in ihre Heimat zurückzukehren und dafür dauerhaft in Deutschland zu bleiben.3 

Aus Sicht der Kooperationsländern war die Unterzeichnung solch bilateralen Verträge häufig mit der Hoffnung verbunden, die eigene Wirtschaft anzutreiben. Viele der Arbeiter:innen, die nach Deutschland kamen, waren ungelernt und in ihrer Heimat arbeitslos. Sie sollten eine Zeit lang in der BRD angelernt werden oder arbeiten und nach einer vertraglich festgelegten Zeit in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Dort sollte die Wirtschaft von den nun gelernten Arbeitskräften profitieren.4 In der Bundesrepublik wurden diese ungelernten Arbeitskräfte oft in der Industrie oder bei körperlich ähnlich anstrengenden Arbeiten eingesetzt. Dies waren vor allem solche Tätigkeiten, die deutsche Arbeiter:innen nur noch ungern übernahmen. Im Jahr 1966 waren 90 % der Arbeitsmigrant:innen als 'Arbeiter' beschäftigt, wogegen die Quote der 'Arbeiter' unter den einheimischen Erwerbstätigen bei etwa 49 % lag.5 Ein Großteil der Arbeitskräfte wurde in Sammelunterkünften untergebracht. Ein Bericht des Deutschen Bundestages von 1962 ging davon aus, dass etwa zwei Drittel der Arbeitsmigrant:innen in sogenannten "Massenunterkünften"6 untergebracht waren, wobei sich die Wohnverhältnisse, mit der Dauer des Aufenthalts, an die der deutschen Bevölkerung anglichen. 

  1. Vgl. Oltmer, Jochen: Einführung. Migrationsverhältnisse und Migrationsregime nach dem Zweiten Weltkrieg. In: Jochen Oltmer/Axel Kreienbrink/Carlos Sanz Díaz (Hrsg.): Das "Gastarbeiter"-System. Arbeitsmigration und ihre Folgen in der Bundesrepublik Deutschland und Westeuropa, München: Oldenbourg Verlag 2012, S. 9–24, hier S. 10f.

  2. Vgl. Kleinert, Deutschland 2019, S. 178.

  3. Vgl. ebd.

  4. Deutscher Bundestag: Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik – Drucksache IV/859, in: DServer, https://dserver.bundestag.de/btd/04/008/0400859.pdf (abgerufen am: 15.04.2023).

Bundesarchiv_B_145_Bild-F038815-0016,_Wolfsburg,_VW_Autowerk,_Unterkunft_Gastarbeiter.jpg

Arbeitsmigranten in einer Sammelunterkunft in Wolfsburg 1973
Quelle: BArch, B 145, Bild-F038815-0016.

Der wirtschaftliche Bedarf an ungelernten Arbeitskräften sank zu Beginn der 1970er-Jahre. Prozesse wurden komplizierter und Industriezweige, die ein hohes Aufkommen an Arbeitskräften benötigten, verloren in der Bundesrepublik an Relevanz.7 1973 gab Bundesarbeitsminister Walter Arendt schließlich einen Anwerbestopp für Arbeitnehmer:innen aus dem Ausland bekannt. Durch diesen wurde zwar die Arbeitsmigration erschwert, doch führte das Vorgehen kaum zu einer Verringerung der Einwanderungszahlen. Durch den nach wie vor erlaubten Familiennachzug für Arbeitsmigrant:innen und der so politisch nicht erwartete Wunsch unter den zugezogenen Arbeitskräften auch nach der Anwerbephase in Deutschland zu bleiben verfestige eine starke Einwanderung.8

  1. Vgl. Oltmer, Jochen: Globale Migration. Geschichte und Gegenwart, München: C. H. Beck, 22016, S. 110.

  2. Höhne, Jutta et al.: Die Gastarbeiter. Geschichte und aktuelle soziale Lage, in: Hans-Böckler-Stiftung, 2014, https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-005908 (abgerufen am: 15.04.2023).

_________________________________________________________________

Inhaltlich verantwortlich: Paul Sander, Marcel Skupin, Diana Pletner

[1] Statistisches Bundesamt: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Bruttoinlandsprodukt, Bruttonationaleinkommen, Volkeinkommen, in: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/Tabellen/inlandsprodukt-volkseinkommen1925-pdf.html (abgerufen am: 15.04.2023).

[2] Vgl. Kleinert, Hubert: Das geteilte Deutschland. Die Geschichte 1945–1990, Wiesbaden: Springer 2019, S. 110.

[3] Vgl. Oltmer, Jochen: Einführung. Migrationsverhältnisse und Migrationsregime nach dem Zweiten Weltkrieg. In: Jochen Oltmer/Axel Kreienbrink/Carlos Sanz Díaz (Hrsg.): Das "Gastarbeiter"-System. Arbeitsmigration und ihre Folgen in der Bundesrepublik Deutschland und Westeuropa, München: Oldenbourg Verlag 2012, S. 9–24, hier S. 10f.

[4] Vgl. Kleinert, Deutschland 2019, S. 178.

[5] Vgl. ebd.

[6] Deutscher Bundestag: Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik – Drucksache IV/859, in: https://dserver.bundestag.de/btd/04/008/0400859.pdf, 1962 (abgerufen am: 15.04.2023).

[7] Vgl. Oltmer, Jochen: Globale Migration. Geschichte und Gegenwart, München: C. H. Beck, 22016, S. 110.

[8] Höhne, Jutta et al.: Die Gastarbeiter. Geschichte und aktuelle soziale Lage, in: Hans-Böckler-Stiftung, 2014, https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-005908 (abgerufen am: 15.04.2023).