Euthanasieopfer ('Aktion T4')

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NS-Propagandaplakat zur Akzeptanzverbreitung der Eugenik und 'Euthanasie'.
Quelle: Husermann, Mirjam/ Schweinoch, Oliver: 'Euthanasie'. In: Lebendiges Museum Online, August 2023, URL: https://www.dhm.de/lemo/kapitel/der-zweite-weltkrieg/voelkermord/euthanasie (abgerufen am: 18.03.2025).

Abbildung 1 zeigt das Bestreben der nationalsozialistischen Propaganda, die sogenannten 'Krankenmorde' als eine finanzielle Notwendigkeit und damit in Zeiten finanzieller und materieller Engpässe während des Krieges die Zustimmung der Bevölkerung einzuholen. Rassenideologisch aufgeladen wurden Plakate jener Art dazu genutzt, Menschen mit Behinderungen als Gefahr für den 'gesunden Volkskörper'  darzustellen.

Im abschließenden Urteil des sogenannten ‚Hadamarer Verfahrens‘ wurde das 'Euthanasie-Programm' der Nationalsozialist:innen beschrieben als "die Massentötung solcher Menschen, die vom Standpunkt der rein materiellen Nützlichkeit oder aus rassischen oder auch aus politischen Gründen der damaligen politischen und staatlichen Führung nicht erwünscht waren. Nicht um 'Euthanasie' im engeren oder weiteren Sinne, nicht um die Durchführung einer von ethischem Verantwortungsbewusstsein und ernster Wissenschaftlichkeit getragenen Aufgabe, sondern um eine planmäßige, ebenso brutal wie hemmungslos durchgeführte Massenvernichtung ganzer Gruppen unerwünschten Lebens hat es sich gehandelt."1 

  1. HHStA, Abt. 461, Nr. 32061, Band 7.

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Das Ermächtigungsschreiben Hitlers mit handschriftlichen Anmerkungen des Justizministers Gürtner.
Quelle: Loose, Ingo: Aktion T4 Die »Euthanasie«-Verbrechen im Nationalsozialismus 1933 bis 1945, 2023, URL: https://www.gedenkort-t4.eu/de/wissen/aktion-t4 (letzter Zugriff: 26.04.2023).

Der etymologische Ursprung des Wortes 'Euthanasie' stammt aus dem Altgriechischen. Das Wort 'eu' bedeutet im griechischen 'gut' und 'thanos' bedeutet Tod.2 Euthanasie kann damit verstanden werden als 'guter Tod' oder auch 'Gnadentod'. In der griechischen Antike wurde der Begriff verwendet für solche Tode, die ohne lange Leidensphase eintraten. Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts wurde der Begriff mit der gezielten Tötung von schwer- und unheilbar kranken Menschen in Verbindung gebracht. Die Morde an kranken und beeinträchtigten Menschen sind demnach keine Erfindung der Nationalsozialist:innen. Bereits vor der praktischen Umsetzung des NS-'Euthanasie-Programms' wurden Debatten geführt, ob es moralisch und rechtlich vertretbar sei, Menschen, die an körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen und Erkrankungen litten, zu töten.3

Für die Nationalsozialist:innen waren diese moralischen und rechtlichen Einwände kein Hindernis, sodass ab 1939 die penibel strukturierte und bürokratisch verwaltete Massenvernichtung von kranken und beeinträchtigten Menschen begann. Im Oktober 1939 unterschrieb Adolf Hitler ein Dokument (Abbildung 2), in dem er einige ranghohe Persönlichkeiten wie den Reichsleiter Philipp Bouhler und seinen eigenen Begleitarzt Dr. Karl Brandt damit beauftragte, Ärzt:innen zu bestimmen, die den unheilbar kranken Menschen bei kritischer Beurteilung ihres Krankheitszustands den sogenannten 'Gnadentod' gewähren sollten.4 An dieser Stelle wird der euphemistische und verschleiernde Wortgebrauch der Nationalsozialist:innen im Zusammenhang mit den Morden an kranken und beeinträchtigten Menschen sehr deutlich. Sie bezeichnen die perfiden und bei der 'Aktion T4' durch Kohlenmonoxidgas durchgeführten Morde als 'Gnadentod' für die Betroffenen. Nach der Tötung wurden die menschlichen Überreste in der Regel verbrannt und eingeäschert.5 

Die von den Nationalsozialist:innen propagierte 'Rassenhygiene' spielt bei ihrem 'Euthanasie-Programm' eine entscheidende Rolle. Die Lehre der Eugenik, die die Weitergabe von vermeintlich 'guten' Erbanlagen beschreibt, steht bei der NS-'Rassenhygiene' im Vordergrund. Die sogenannte 'T4-Aktion' kann als eine solche eugenisch motivierte Massenvernichtungsaktion angesehen werden, denn "sofern der Wert der Arbeitskraft eines (als krank beurteilten) Menschen geringer als seine für die 'Volksgemeinschaft' verursachten Kosten war, verlor diese Person sein bzw. ihr Lebensrecht."6

Im April 1940 wurde in Berlin eine neue Zentrale für die 'Euthanasie' eingerichtet. Diese lag an der Tiergartenstraße 4, wodurch der Deckname 'Aktion T4' entstand. Es wurden sechs zentrale Tötungsanstalten errichtet, in denen zwischen Januar 1940 und Ende August 1941 Gasmorde durch Kohlenmonoxidgas stattfanden. Eine dieser sechs Tötungsanstalten befand sich in Hadamar (Hessen), in der auch die Osnabrückerin Maria Stegmann umgebracht wurde.

  1. Vgl. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: Der Begriff 'Euthanasie', URL: https://www.gedenkstaetten-bw.de/begriff-euthanasie (abgerufen am: 02.04.2023).

  2. Vgl. Firkus, Dennis: Über die Normalisierung organisierter Brutalitäten. Eine organisationssoziologische Analyse der Euthanasieanstalt Hadamar (Organisationsstudien), Wiesbaden: Springer VS 2021, S. 18.

  3. Vgl. ebd.

  4. Vgl. Angrick, Andrej: Die Aktion 1005 oder Vom Verschwinden der Massengräber. In: Uwe Neumärker et al. (Hrsg.): Massenerschießungen. Der Holocaust zwischen Ostsee und Schwarzem Meer 1941–1944, Berlin: Stiftung Topographie des Terrors 2016, S. 288–301, hier S. 296.

  5. Firkus, Normalisierung 2021, S. 19.

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Inhaltlich verantwortlich: Niklas Poggemann

[1] HHStA, Abt. 461, Nr. 32061, Band 7.

[2] Vgl. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: Der Begriff 'Euthanasie', URL: https://www.gedenkstaetten-bw.de/begriff-euthanasie (abgerufen am: 02.04.2023).

[3] Vgl. Firkus, Dennis: Über die Normalisierung organisierter Brutalitäten. Eine organisationssoziologische Analyse der Euthanasieanstalt Hadamar (Organisationsstudien), Wiesbaden: Springer VS 2021, S. 18.

[4] Vgl. ebd.

[5] Vgl. Angrick, Andrej: Die Aktion 1005 oder Vom Verschwinden der Massengräber. In: Uwe Neumärker et al. (Hrsg.): Massenerschießungen. Der Holocaust zwischen Ostsee und Schwarzem Meer 1941–1944, Berlin: Stiftung Topographie des Terrors 2016, S. 288–301, hier S. 296.

[6] Firkus, Normalisierung 2021, S. 19.