Die Geschichte von Otto Koch

Foto von Otto Koch in seiner Gefangenenpersonalakte des Zuchthauses Celle.
Originalbeschriftung: "Raum für das Lichtbild des Gefangenen, falls vorhanden. G. Staatspolizei Osnabrück. 6. oder 7.10.1939. Polizei Celle in Jahren 1915 bis 1918"
Quelle: NLA HA Nds., Hann. 86 Celle, Acc. 142/90 Nr. 661.
Einer der wenigen Menschen in der Lohstraße, die tatsächlich von der Gestapo verhaftet und danach zu einer Haftstrafe verurteilt wurden, war Otto Koch. Er habe sich laut der ihm zugeordneten Gestapokarteikarte "in gehässiger, von niedriger Gesinnung zeugender Form über Deutschlands Aussichten im Kriege und über die deutschen Soldaten geäußert."1 Seine Geschichte zeigt exemplarisch wie im nationalsozialistischen Deutschland mit 'staatsfeindlichen Äußerungen' umgegangen wurde und welche Rolle Denunziationen in der Gesellschaft spielten.
Otto Kochs Lebensweg lässt sich anhand seiner Gefangenenpersonalakte aus dem Zuchthaus Celle wie folgt rekonstruieren: Otto Koch wurde am 16. Februar 1891 in Halberstadt (Sachsen-Anhalt) geboren. Seine Mutter verstarb bei der Geburt, er und seine drei Geschwister wuchsen beim Vater auf. Als Otto Koch sechs Jahre alt war, verstarb auch sein Vater. Er wurde in verschiedenen Pflege- und Erziehungsanstalten großgezogen und hat die Volksschule bereits nach der ersten Klasse verlassen. Otto Koch gab an, kein Handwerk erlernt, sondern sich als Händler und Arbeiter durchgeschlagen zu haben.
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NLA OS, Rep. 439, Nr. 20508.↩
Anfang der 1930er-Jahre zog Otto Koch mit seiner zweiten Frau Minna, mit der er drei Kinder hatte, nach Osnabrück in die Lohstraße 46. Dort wurde er am 10. Oktober 1939 von der Gestapo festgenommen. Vermutlich wurde Otto Koch nach seiner Verhaftung zunächst im Polizeigefängnis in der Turnerstraße oder im Justizvollzugsgefängnis am Neumarkt inhaftiert, bis er Anfang Dezember 1939 vor Gericht stand.

Urteil des Sondergerichts Hannover gegen Otto Koch.
NLA HA Nds., Hann. 86 Celle, Acc. 142/90 Nr. 661.
Am 12. Dezember 1939 wurde er vom Sondergericht Hannover zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt. In dem Urteil heißt es, dass Otto Koch zwei Frauen aus Osnabrück unwahre Tatsachen über den Krieg und die Reichsregierung erzählt habe. Er soll ihnen gegenüber geäußert haben, dass Deutschland einen Krieg nicht bezahlen könne und Vertreter der Reichsregierung Vermögen ins Ausland verschoben hätten. Er habe diese Informationen über das Hören eines ausländischen Senders erhalten. Die beiden Frauen traten als Zeuginnen vor Gericht auf und bestätigten dies. Es ist naheliegend ist, dass die beiden Frauen nicht nur als Zeuginnen vor Gericht auftraten, sondern Otto Koch auch erst bei der Gestapo wegen seines angeblichen Fehlverhaltens gemeldet hatten. Das Gericht kam zu dem Schluss: "Der Angeklagte hat danach eine von einem ausländischen Sender verbreitete Nachricht über Mitglieder der Reichsregierung verbreitet, die geeignet ist, die Widerstandskraft des deutschen Volkes zu gefährden. [...] Der Angeklagte war daher wegen Verbrechens gegen § 2 und 5 der Verordnung über ausserordentliche Rundfunkmassnahmen vom 1. September 1939 in Tateinheit mit Vergehen gegen § 1 des Heimtückegesetzes zu bestrafen."2
Das Gericht hielt eine Strafe von drei Jahren Zuchthaus für angemessen, da Otto Koch "ein völlig asozialer Verbrecher"3 gewesen sei. Aufgrund der ihm zugeschriebenen "ehrlose[n] Gesinnung"4 erkannte ihm das Gericht zudem seine bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von sechs Jahren ab.

Gefangenenkarteikarte Otto Kochs im Zuchthaus Celle.
In der oberen Hälfte lassen sich Kochs Personendaten finden, im unteren Teil sind Informationen bezüglich seiner Verurteilung und Haft eingetragen.
Quelle: NLA HA Nds., Hann. 86 Celle, Acc. 142/90 Nr. 39/450.
Otto Koch wurde nach seiner Verurteilung ins Zuchthaus Celle überstellt und dort drei Jahre inhaftiert. Dort wurde auch eine Personalakte für ihn angelegt, in der vor allem Unterlagen zu seiner Haft in Celle, aber auch ein Lebenslauf und das Urteil des Sondergerichts Hannover enthalten sind.
Kochs Entlassung sollte am 6. Oktober 1942 erfolgen. In Vorbereitung darauf bezeichnete der Vorstand des Zuchthauses sein Verhalten während des Vollzugs als "hausordnungsgemäß"5. Es sei "jedoch nicht auf Reue und Einsicht zurückzuführen [...], sondern [werde] erfahrungsgemäß von fast allen oft einsitzenden Verbrechern zur Erreichung von Vergünstigungen und sonstigen Hafterleichterungen angewendet."6 Es wird Bezug zu Kochs Vergangenheit genommen, in der er bereits einige Male aufgrund unterschiedlicher Delikte verurteilt und in Gefängnissen inhaftiert wurde. Deshalb wäre es, so der Vorstand weiter, "völlig verfehlt, den K. nach seiner Strafverbüßung auf freien Fuß zu lassen, da er bestimmt seine hetzerischen Reden fortsetzen und sein früheres Laster [...] wieder aufnehmen wird."7
Koch wurde aufgrund dieser Einschätzung am 06. Oktober 1942 nicht entlassen, sondern von der Gestapo Münster, der die Gestapo Osnabrück nunmehr unterstand, ins Konzentrationslager Buchenwald überstellt.

Häftlings-Personalkarte Otto Kochs im Konzentrationslager Buchenwald.
Quelle: Arolsen Archives, 01010503 001.244.464.
Am 13. November 1942 erfolgte schließlich die Überführung in das Konzentrationslager Buchenwald. Koch bekam die Häftlingsnummer 4235 und wurde als politischer Häftling gekennzeichnet. Seine Kleidung und andere Besitztümer musste Koch bei der Einlieferung abgeben und erhielt stattdessen Häftlingskleidung sowie ein Handtuch, eine Essschüssel, einen Löffel und einen Trinkbecher. Aus seiner Krankenkarte wird deutlich, dass Koch bei seiner Einlieferung in das KZ bei einer Körpergröße von 154cm 50kg wog. Unter dem Punkt 'Krankengeschichte' wurde vermerkt, dass er in den vergangenen Jahren zwei Blutvergiftungen hatte und sein Gebiss "stark lückenhaft"8 war. Im KZ war er an 45 Tagen krankgemeldet. Er wurde gegen Typhus, die Ruhr-Krankheit und Fleckfieber geimpft und einige Tage wegen Ischias-Beschwerden und Rheuma geschont. Im September 1943 wurden ihm der zweite bis fünfte Finger der linken Hand amputiert. Laut seiner Personalakte waren die Beugemuskeln der Finger "durchgeschnitten"9 und sie hingen nur noch an der Haut. Inwiefern dies mit seinem Rheuma zusammenhängt oder Ergebnis der Haftbedingungen war, bleibt unklar. Ebenso gibt es keine Informationen darüber, zu welchen Arbeiten Otto Koch im KZ Buchenwald herangezogen wurde oder welchen etwaigen Schikanen und Misshandlungen er ausgesetzt war.
Etwa einen Monat nach der Amputation Kochs Finger ging im Konzentrationslager Buchenwald ein Ehescheidungsschreiben für Otto Koch ein. Demnach wollte sich seine Frau Minna von ihm scheiden lassen, wogegen er Einspruch zu erheben versuchte. Ob der Einspruch erfolgreich war, ist ungeklärt.
Das Konzentrationslager Buchenwald wurde im April 1945 durch Truppen der US-Armee befreit. Die nun ehemaligen Häftlinge blieben noch bis Sommer 1945 im Lager. Otto Koch wurde bereits am 8. Mai 1945 aus dem Lager entlassen und gab auf einem 'Fragebogen für Insassen der Konzentrationslager' an, nach Dortmund-Höchsten ziehen zu wollen. Ein Eintrag im Einwohnermelderegister der Stadt Dortmund ergibt, dass Otto Koch dort tatsächlich bis zum 9. Dezember 1946 gewohnt hat. Dann zog er in die Benninghoferstraße, die nur etwa zwei Kilometer entfernt liegt. Von dort wurde er im September 1949 nach unbekannt abgemeldet. In einem Adressbuch der Stadt Dortmund aus dem Jahr 1950 wird ein Händler namens Otto Koch geführt. Es ist nicht sicher, ob es sich dabei um den hier vorgestellten Otto Koch handelt.
Warum Otto Koch nach seiner Befreiung nach Dortmund ging, dort gesichert einmal umzog und dann aus den Registern verschwindet, bleibt offen. Über sein weiteres Leben ist nichts bekannt.
