Ein Gutachten muss her!
„Obschon die Frage, ob Osnabrück jemals Universitätsstadt werden wird, noch völlig offen und mit der Realisierung […] günstigstenfalls in etwa 10 Jahren zu rechnen ist, wird es dennoch […] für zweckmäßig erachtet, diese Möglichkeit in die nächstjährigen Planungen der Stadt mit einzubeziehen."1
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NLA OS, Dep 3c , Akz. 17/1994 Nr. 17, Teil I, Blatt 1.↩
Im Frühjahr 1965 nahmen die Entwicklungen neuen Schwung auf und die Stadt Osnabrück trat aus dem Schatten wenig engagierter Bemühungen heraus, indem sie mit einem geplanten Gutachten substanzielle Schritte unternehmen sollte, um ihre Chancen als Universitätsstandort deutlich zu stärken. Zwar sah die Zukunft der zweiten Landesuniversität noch ungewiss aus, aber die Stadtoberen blieben optimistisch.

Karte der Besichtigungsfahrt anlässlich des Besuchs der Leussink-Kommission in Osnabrück am 21. Mai 1965
Quelle: NLA OS, Dep 3 c, Akz. 17/1994 Nr. 1, Teil I, Blatt 150.
Zu Gast in Osnabrück
Für den 21. Mai 1965 hatten sich Mitglieder der Leussink-Kommission angemeldet, Osnabrück einen Besuch abzustatten. Schließlich wusste das Land Niedersachsen mittlerweile von Osnabrücks Wunsch Universitätsstadt zu werden. Neben der Klärung allgemeiner Fragen sollte insbesondere die konkrete geografische Standortfrage hinsichtlich einer Universität in Osnabrück erörtert werden. Bereits am 29. März 1965 kamen anlässlich einer Abstimmungsbesprechung Vertreter:innen von Stadt, Landkreis und Regierungsbezirk zu dem Schluss, dass sich eine Universität im Innenstadtbereich aufgrund der städtebaulichen Gegebenheiten nicht verwirklichen lassen würde. Das günstigste Gelände für die Universität, Unterkünfte für Personal und auch Verkehrsanbindung befände sich in der Atter-Heide, zwischen dem Rubbenbruchsee und der Autobahn 1.2
Auch hatte Osnabrück bereits Verbindung zu Prof. Wortmann aufgenommen, der als Mitglied der Leussink-Kommission und Leiter der Arbeitsgruppe Standortforschung der Technischen Hochschule Hannover eine Doppelrolle besaß. In einem vertraulichen Schreiben berichtet der Stadtbaurat Senator Cromme von einer Unterredung mit Wortmann im Vorfeld des Besuches. Dabei riet Wortmann, keine "Denkschriften im Stil einer Fremdenverkehrswerbung"3 auszuteilen. Vielmehr solle vorgegangen und darauf verweisen werden, dass man gerne bereit sei, etwaige Standortvorteile durch ein Gutachten Außenstehender näher untersuchen zu lassen. Damit verwies er auf Dr. Clemens Geißler, seinen Assistenten in der Arbeitsgruppe Standortforschung.
Der Besuch der Leussink-Kommission verlief derweil geräuschlos. "Über eine mögliche Entscheidung der Kommission ließen die Herren keine Meinung durchblicken."4 Im Nachklang des Besuches stattete Oberstadtdirektor Fischer dem Geschäftsführer der Kommission, Ministerialrat Dr. Wernecke, einen Besuch im Niedersächsischen Kultusministerium ab. Dort berichtete Wernecke, dass er zu Ende des Jahres 1965 mit einer Entscheidung der Kommission rechne. In einem Aktenvermerk betonte Oberstadtdirektor Fischer anschließend, dass er es "für unbedingt notwendig"5 halte, dass das bei der Technischen Hochschule Hannover in Auftrag gegebene Gutachten schon im Spätherbst fertiggestellt werde, um es der Kommission vorlegen zu können.
Das Gutachten ist auf dem Weg
"Nach übereinstimmender Ansicht der Dezernenten dürfen die Kosten eines speziellen Gutachtens für die Stadt Osnabrück nicht gescheut werden, da die Frage der Errichtung einer Universität für die zukünftige Entwicklung der Stadt von ausserordentlicher Bedeutung ist."6
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NLA OS, Dep 3 c, Akz. 17/1994 Nr. 1, Teil I, Blatt 175.↩

Angebot zum Gutachten von Dr. Geißler, 17. August 1965
Quelle: NLA OS, Dep 3 c, Akz. 17/1994 Nr. 1, Teil I, Blatt 168.
Das Gutachten zur Standortbestimmung einer Universität stellte die Stadt vor finanzielle Herausforderungen: Für den Preis von 30.000 DM zuzüglich Spesen sicherte Geißler in einem Schreiben vom 17. August 1965 seine Bereitschaft zu, "eine gutachtliche Stellungnahme zur Gründung einer Universität im Raum Osnabrück zu bearbeiten."7 Da sich das anzufertigende Gutachten jedoch auf bereits bestehende Untersuchungsergebnisse der Arbeitsgruppe Standortforschung stütze, reduzierte sich der zu zahlende Betrag auf 17.500 DM zuzüglich Spesen. Geißler prognostizierte die Fertigstellung des Gutachtens für April 1966.
In einem vertraulichen Vermerk vom 21. September 1965 stellte eine Mitarbeiterin des Verwaltungsausschusses klar, dass es sich selbst mit der Reduzierung noch immer um eine ziemlich hohe Summe handeln würde, zumal wenn der Ausgang des Verfahrens offen sei.8 Auch wäre ein Erscheinen im Frühjahr 1966 zu spät, wenn die Leussink-Kommission bereits Ende 1965 ihr Urteil über die Standortfrage der zweiten Landesuniversität vorstellen sollte. Zur Debatte stand daher auch ein Kurzgutachten, welches nach Wortmanns Einschätzung jedoch seine Wirkung verfehlen würde. Glücklicherweise verschob sich das Urteil der Leussink-Kommission immer wieder, anfangs auf März 1966, dann sollte frühstens im August 1966 damit gerechnet werden. Oberstadtdirektor Fischer zeigte sich daher zuversichtlich: "Bis zu diesem Zeitpunkt wird das Gutachten von Prof. Wortman mit Sicherheit vorliegen."9
Ausschnitt aus dem Gutachten "Osnabrück als Standort einer Universität" der Arbeitsgruppe Standortforschung, Technische Universität Hannover
Quelle: NLA OS, Dep 103, Akz. 2023/21 Nr. 1.
Die Bewerbung ist vollständig
In einem Interview mit der Neuen Tagespost vom 23. März 1967 berichtete Oberstadtdirektor Fischer, dass er in Kürze mit der Fertigstellung des Gutachtens rechne.10 Tatsächlich war es im April 1967 so weit, das lange ersehnte Gutachten lag nach rund eineinhalb Jahren Bearbeitungszeit vor. 200 Seiten und 60 Abbildungen sollten Osnabrück dem Status einer Universitätsstadt näherbringen. Im Gutachten lautet das Fazit der Untersuchung: "Der Raum Osnabrück ist als Standort für eine Hochschule geeignet"11 – aber eben nicht in besonderem Maße.
Dies war nicht das erhoffte Urteil. Verärgerung machte sich innerhalb der Stadtoberen breit. Senator Cromme berichtet über ein Gespräch mit Wortmann, in welchem er klargestellt habe, "dass wir unglücklich darüber seien, daß das Gutachten nicht zu dem erwarteten Ergbnis kam, daß Osnabrück als Universitätsstandort besonders geeignet ist."12 Auf Unverständnis stieß auch, dass Wortmann plane, ein ähnliches Gutachten für Oldenburg zu erstellen: "Herr Prof. Wortmann schien für diesen Gedankengang nicht das geringste Verständnis zu haben".13
Am 18. September 1967 wurden Oberstadtdirektor Fischer und Stadtbaurat Senator Cromme im Niedersächsischen Kultusministerium vorstellig. Mit im Gepäck hatten sie das Gutachten der Technischen Hochschule Hannover, welches sie dem mittlerweile zum Kultusminister ernannten Richard Langeheine (CDU) übergaben. Gleichzeitig beantragten sie, dass Osnabrück nun offiziell als Standort einer Universität berücksichtigt werde.14
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Vgl. NLA OS, Dep 3 c, Akz. 17/1994 Nr. 1, Teil I, Blatt 248.↩
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NLA OS, Dep 103, Akz. 2023/21 Nr. 1. Hierbei handelt es sich um die 1969 als Manuskript veröffentlichte Ausgabe. Das Original erschien im April 1967 und befinden sich im Niedersächsischen Landesarchiv, Abteilung Hannover, siehe NLA HA Nds., V.V.P. 10, Nr. 202. Konkret wurde im Gutachten (vgl. ebd., S. 3) eine Universität ohne medizinische oder technische Fachrichtung empfohlen, also eine Teiluniversität.↩
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NLA OS, Dep 3 c, Akz. 17/1994 Nr. 17, Teil I, Blatt 8.↩
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Ebd.↩
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Vgl. NLA OS, Dep 3 c, Akz. 17/1994 Nr. 1, Teil I, Blatt 292.↩
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Inhaltlich verantwortlich: Benjamin Rosenstengel
[1] NLA OS, Dep 3 c , Akz. 17/1994 Nr. 17, Teil I, Blatt 1.↩
[2] Vgl. NLA OS, Dep 3 c, Akz. 17/1994 Nr. 1, Teil I, Blatt 132.↩
[3] NLA OS, Dep 3 c, Akz. 17/1994 Nr. 1, Teil I, Blatt 125.↩
[4] NLA OS, Dep 3 c, Akz. 17/1994 Nr. 1, Teil I, Blatt 149.↩
[5] NLA OS, Dep 3 c, Akz. 17/1994 Nr. 1, Teil I, Blatt 166.↩
[6] NLA OS, Dep 3 c, Akz. 17/1994 Nr. 1, Teil I, Blatt 175.↩
[7] NLA OS, Dep 3 c, Akz. 17/1994 Nr. 1, Teil I, Blatt 168f.↩
[8] Vgl. NLA OS, Dep 3 c, Akz. 17/1994 Nr. 1, Teil I, Blatt 176f.↩
[9] NLA OS, Dep 3 c, Akz. 17/1994 Nr. 1, Teil I, Blatt 238.↩
[10] Vgl. NLA OS, Dep 3 c, Akz. 17/1994 Nr. 1, Teil I, Blatt 248.↩
[11] NLA OS, Dep 103, Akz. 2023/21 Nr. 1. Hierbei handelt es sich um die 1969 als Manuskript veröffentlichte Ausgabe. Das Original erschien im April 1967 und befinden sich im Niedersächsischen Landesarchiv, Abteilung Hannover, siehe NLA HA Nds., V.V.P. 10, Nr. 202. Konkret wurde im Gutachten (vgl. ebd., S. 3) eine Universität ohne medizinische oder technische Fachrichtung empfohlen, also eine Teiluniversität.↩
[12] NLA OS, Dep 3 c, Akz. 17/1994 Nr. 17, Teil I, Blatt 8.↩
[13] Ebd.↩
[14] Vgl. NLA OS, Dep 3 c, Akz. 17/1994 Nr. 1, Teil I, Blatt 292.↩

