Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)
"Der AStA ist das geschäftsführende Organ der Studentenschaft – er vertritt die Studentenschaft nach außen und in allen Rechtsangelegenheiten. [E]r ist sozusagen das offizielle Sprachrohr der Studentenschaft."1
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NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 141.↩
Die in der Satzung der Studentenschaft festgelegte Aufgabe des Allgemeinen Studierendenausschusses war und ist die Vertretung der Studierendenschaft.2 Was diese Vertretung beinhaltet, ist ein bis heute kontrovers diskutiertes Thema. Dabei geht es im Besonderen darum, wieweit der Studierendenausschuss sich politisch positionieren darf, auch über Themen der Hochschulpolitik hinaus (hochschulpolitisches vs. allgemeinpolitisches Mandat).3 Im Niedersächsischen Hochschulgesetz von 1978 sind die Aufgaben der Studierendenschaft auf den § 50, Abs. 3 beschränkt. So steht im Gesetzestext:
"(3) Die Studentenschaft hat folgende Aufgaben:
- die Vertretung der Gesamtheit der Studenten der Hochschule im Rahmen ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Befugnisse,
- die Wahrnehmung hochschulpolitischer Belange der Studenten,
- die Wahrnehmung der fachlichen, sozialen und kulturellen Belange der Studenten,
- die wirtschaftliche und soziale Selbsthilfe der Studenten, unbeschadet der Zuständigkeit der Studentenwerke,
- die Förderung des freiwilligen Studentensports, unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule,
- die Pflege der überregionalen und internationalen Studentenbeziehungen."4
Doch wie gestaltete sich die Vertretung der Studierenden konkret? Im Rechenschaftsbericht des AStAs für das Jahr 1977/78 findet sich eine Liste von Aufgaben, die die AStA Referent:innen übernahmen. Zusätzlich wurde sich in regelmäßigen Treffen ausgetauscht und diskutiert.5
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Vgl. o. A.: Vorläufige Satzung der Studentenschaft der Universität Osnabrück, in: Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück, 4. 1979, 79–80, hier § 3, Abs. 3.↩
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Vgl. Daxner, Michael et al.: Gebrauchs-Kommentar Niedersächsisches Hochschulgesetz. Hannover: Postskriptum-Verl.-Ges. 1979, 70–75.↩
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Vgl. Niedersächsischer Landtag: Niedersächsisches Hochschulgesetz, in: Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, 32. 1978, H. 34, S. 473–516, hier § 50, Abs. 3.↩
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NLA OS Dep. 103 Akz. 2009/050 Nr. 141.↩
Rechenschaftsbericht des Studierendenausschusses der Universität Osnabrück für das Sommersemester 1977 und das Wintersemester 1977/78
Quelle: NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 162.

Inhaltsverzeichnis vom Titelblatt des Politikon aus der Augsgabe 27, erschienen im Januar 1978
Quelle: NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 140.
1977 gab es fünf Referate im Studierendenausschuss der Universität Osnabrück. Diese waren die Referate für Soziales, Hochschulpolitik, Finanzen, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie das Referat für Fachschaften.6 Die Anzahl der Referate und ihrer Referent:innen konnte variieren und oblag der Entscheidung des Studentenparlament. Je nach Referat übernahmen die Referent:innen unterschiedliche Aufgaben. So war das Referat für Fachschaften für den Austausch unter den Fachschaften und die Unterstützung dieser zuständig.7 Das Referat für Soziales setzte sich unter anderem mit den Themen Studienfinanzierung (Bafög, Krankenversicherung etc.), dem Studentenwerk, Wohnen in Osnabrück, Kultur und Kinderbetreuung auseinander und unterstützte Studierende beim Ausfüllen von Antragsformularen.8 Außerdem bot es eine Rechtsberatung in Miet- und Wohnungsfragen durch einen Anwalt an. Auch konnte in Rücksprache mit dem Finanzreferat ein Darlehen für Studierende gewährt werden.9 Das Referat für Informations- und Öffentlichkeitsarbeit war dafür verantwortlich, Berichte, Flugblätter und die Studierendenausschuss-Zeitung 'Politikon' (ab 1979 'Trabbel') zu verfassen. Die Berichte umfassten zum Beispiel Beschlüsse, die auf der Allgemeinen Studentenversammlung gefasst wurden. So sollte die Studierendenschaft informiert werden. Diese Publikationen begrenzten sich nicht nur auf Themen, die die Hochschulpolitik direkt betrafen; viel mehr wurden in vielen Veröffentlichungen politische Diskussionen aufgenommen.10 Außerdem das Verfassen von Presseerklärungen gehörte als Teilgebiet der Öffentlichkeitsarbeit zum Aufgabenfeld der Referent:innen.11
Ein Thema, welches den Studierendenausschuss gegen Ende der 1970er-Jahre stetig beschäftigte, war die sogenannte 'Einphasige Lehramtsausbildung'. Der Studierendenausschuss beteiligte sich an der Organisation von Streiks und seine Referent:innen verfassen Texte, die sich gegen die Änderung des Lehramtsstudiums aussprechen. Auch Berufsverbote im Zusammenhang mit dem Radikalenerlass beschäftigte den Studierendenausschuss wiederholt.
Laut der Satzung der Studentenschaft von 1978 musste sich der Studierendenausschuss an Weisungen des Studierendenparlaments halten. Die zumeist linken Hochschulgruppen sahen diese Weisungsaufgabe aber in der sogenannten 'Allgemeinen Studentenversammlung'.12
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Vgl. NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 140.↩
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Vgl. NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 162.↩
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Vgl. NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 140.↩
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Vgl. NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 162.↩
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Vgl. NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 140.↩
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Vgl. Schulze, Heiko: Die Sehnsucht nach der Statt-Nachricht. Medienmonopole und zarte Alternativen, in: Reiner Wolf/ Heiko Schulze (Hrsg.): Aufbruch & Krise. Osnabrück in den 70er Jahren, Oldenburg: Isensee Verlag 2020, S. 24–28, hier S. 25; NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 162.↩
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Vgl. Schulze, Heiko: Mikrokosmos in der Aula. Wahlkämpfe, Streiks und Vollversammlungen: Streiflichter aus der Studi-Politik, in: Reiner Wolf/ Heiko Schulze (Hrsg.): Aufbruch & Krise. Osnabrück in den 70er Jahren, Oldenburg: Isensee Verlag 2020, S. 43–45, hier S. 44.↩
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Inhaltlich verantwortlich: Hannah Spille
[1] NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 141.↩
[2] Vgl. o. A.: Vorläufige Satzung der Studentenschaft der Universität Osnabrück, in: Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück, 4. 1979, 79–80, hier § 3, Abs. 3.↩
[3] Vgl. Daxner, Michael et al.: Gebrauchs-Kommentar Niedersächsisches Hochschulgesetz. Hannover: Postskriptum-Verl.-Ges. 1979, 70–75.↩
[4] Vgl. Niedersächsischer Landtag: Niedersächsisches Hochschulgesetz, in: Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, 32. 1978, H. 34, S. 473–516, hier § 50, Abs. 3.↩
[5] NLA OS Dep. 103 Akz. 2009/050 Nr. 141.↩
[6] Vgl. NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 140.↩
[7] Vgl. NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 162.↩
[8] Vgl. NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 140.↩
[9] Vgl. NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 162.↩
[10] Vgl. NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 140.↩
[11] Vgl. Schulze, Heiko: Die Sehnsucht nach der Statt-Nachricht. Medienmonopole und zarte Alternativen, in: Reiner Wolf/ Heiko Schulze (Hrsg.): Aufbruch & Krise. Osnabrück in den 70er Jahren, Oldenburg: Isensee Verlag 2020, S. 24–28, hier S. 25; NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 162.↩
[12] Vgl. Schulze, Heiko: Mikrokosmos in der Aula. Wahlkämpfe, Streiks und Vollversammlungen: Streiflichter aus der Studi-Politik, in: Reiner Wolf/ Heiko Schulze (Hrsg.): Aufbruch & Krise. Osnabrück in den 70er Jahren, Oldenburg: Isensee Verlag 2020, S. 43–45, hier S. 44.↩

