Stupa vs. ASV

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Tagesordnung der ASV vom 07. Juni 1978 aus der AStA-Zeitung Politikon, Ausgabe 29, Juni 1978
Quelle: NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 162.

Im Studentenparlament (Stupa) wurde neben der Wahl des Allgemeine Studierendenausschuss (AStA), auch über den Haushaltsplan, der durch das AStA-Referat für Finanzen vorgelegt wurde, entschieden.1 Zudem wurden Resolutionen verabschiedet, wie der Streitfall um das Berufsverbot gegen den ehemaligen Osnabrücker Lehramtsstudenten Gerd Muncke zeigt.2 Außerdem setzte sich das Stupa mit Satzungen und Ordnungen (wie der Wahl-, Beitrags- oder der Finanzordnung) auseinander und gab Weisungen an den AStA.3 

An der Allgemeine Studentenversammlung (ASV) konnten im Gegensatz zum Stupa alle Studierenden teilnehmen. Sie waren stimm- und redeberechtigt und konnten Anträge einbringen, die dann auf der ASV diskutiert und verhandelt wurden. Auf den Versammlungen wurden auch Urabstimmungen über Streiks und Aktionstage abgehalten.4 Auf dem Flugblatt 'Streik-Info Nr. I' konnten die Beschlüsse der ASV vom 6. Juni 1977 nachgelesen werden. Auf dieser ASV wurde sich auf einen Streik ab dem Folgetag geeinigt, der auch von den Lehrenden unterstützt werden sollte. Diese Beschlüsse seien auf Grundlage der Urabstimmung gefasst worden, bei der sich 980 Studierende für einen Streik ausgesprochen hätten.5 

  1. Vgl. NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 162.

  2. Vgl. Meurisch, Jacqueline/ Unger, Thorsten: "… daß es in Gebieten der dienstrechtlichen Entscheidungen nicht den weiten Spielraum gibt, den man persönlich aufgrund seiner politischen Überzeugung für notwendig hält." Der Radikalenerlass von 1972 am Beispiel der Universität Osnabrück, in: Reiner Wolf/ Heiko Schulze (Hrsg.): Aufbruch & Krise. Osnabrück in den 70er Jahren, Oldenburg: Isensee Verlag 2020, S. 147–156, hier S. 150–151.

  3. Vgl. o. A.: Vorläufige Satzung der Studentenschaft der Universität Osnabrück. In: Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück, 4. 1979, S. 79–80, hier § 2, Abs. 2; Niedersächsischer Landtag: Niedersächsisches Hochschulgesetz, in: Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, 32. 1978, H. 34, S. 473–516, hier § 53, Abs. 1, 3.

  4. Vgl. Schulze, Heiko: Mikrokosmos in der Aula. Wahlkämpfe, Streiks und Vollversammlungen: Streiflichter aus der Studi-Politik, in: Reiner Wolf/ Heiko Schulze (Hrsg.): Aufbruch & Krise. Osnabrück in den 70er Jahren, Oldenburg: Isensee Verlag 2020, S. 43–45, hier S. 43–44.

  5. Vgl. NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 136.

Flugblatt 'Streik-Info Nr. I', vermutlich aus dem Juni 1977
Quelle: NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 136.

Besonders die Funktion des Stupa als Weisungsgeber an den AStA führte zu Konflikten zwischen dem zumeist linken Studierendenausschuss und konservativeren Hochschulgruppen, wie dem Sozialliberalen Hochschulverband oder dem Ring Christlich-Demokratischer Studenten. Da Letztere zwar die meisten Stimmen bei den Stupa-Wahlen erhalten konnte, aber keine andere Hochschulgruppe mit ihnen eine Koalition bilden wollte, hatten sie keine Chance auf die Besetzung von AStA-Referateb und waren damit politisch isoliert. Die Rolle der ASV ist jedoch nicht unumstritten. Während linke Gruppen Beschlüsse, die in der ASV gefasst wurden, als Weisungen für den AStA betrachteten, sahen die genannten Hochschulgruppen dies als eine Aufgabe des Stupas an.6 Wie jedoch in der 'Streik-Info Nr. 1' deutlich wird, teilten diese Ansicht nicht alle, ist dort doch zu lesen: "Der AStA und der Aktionsausschuß werden beauftragt, zusammen mit allen Lehrenden, die den Streik aktiv unterstützen, ein alternatives Programm zu entwerfen, um den Streik verstärkt inhaltlich auszufüllen."7 So schrieb auch Rainer Trumpoldt von den Jungsozialisten 1976 in der AStA-Zeitung Politikon über die ASV: „Das höchste Organ der Studentenschaft ist die Allgemeine Studentenversammlung (ASV), an der jeder Student teilnehmen sollte und wo jeder zu Wort kommen kann. Wichtige Beschlüsse der Studenten werden hier diskutiert und verabschiedet.8 Die Sicht des Rings Christlich-Demokratischer Stundenten auf die ASV wird in dem folgenden Bericht von Norber Lamkemeyer deutlich:

  1. Vgl. Schulze, Mikrokosmos 2020.

  2. NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 136.

  3. NLA OS, Dep 103, Akz. 29/1944 Nr. 37.

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Beitrag Norbert Lamkemeyers in der Zeitung des Rings Christlich-Demokratischer Studenten an der Universitöt Osnabrück, November 1977
Quelle: NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 140.

Spätestens mit dem 1978 verabschiedeten Niedersächsischen Hochschulgesetz waren solche direkten basisdemokratischen Abstimmungen, wie sie in der ASV getroffen wurden, nicht mehr verbindlich. Urabstimmungen und Vollversammlungen durften trotzdem Teil der Satzung sein. Eine Solche hatte die Studierendenschaft der Universität Osnabrück aber noch nicht.9 Deshalb verabschiedete der Rektor der Universität im Dezember 1978 eine vorläufige Satzung, die allerdings auch keine Vollversammlungen oder Urabstimmungen enthielt.10 

  1. Vgl. Niedersächsischer Landtag, Hochschulgesetz 1978 § 51 (2), § 50, Abs. 5, Satz 3 in Verbindung mit § 47, Abs. 1, Satz 2; Daxner, Michael et al.: Gebrauchs-Kommentar Niedersächsisches Hochschulgesetz. Hannover: Postskriptum-Verl.-Ges. 1979, S. 76–77.

  2. Vgl. o. A., Satzung 1979, S. 19–25.

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Inhaltlich verantwortlich: Hannah Spille

[1] Vgl. NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 162.

[2] Vgl. Meurisch, Jacqueline/ Unger, Thorsten: "… daß es in Gebieten der dienstrechtlichen Entscheidungen nicht den weiten Spielraum gibt, den man persönlich aufgrund seiner politischen Überzeugung für notwendig hält." Der Radikalenerlass von 1972 am Beispiel der Universität Osnabrück, in: Reiner Wolf/ Heiko Schulze (Hrsg.): Aufbruch & Krise. Osnabrück in den 70er Jahren, Oldenburg: Isensee Verlag 2020, S. 147–156, hier S. 150–151.

[3] Vgl. o. A.: Vorläufige Satzung der Studentenschaft der Universität Osnabrück, in: Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück, 4. 1979, S. 79–80, hier § 2, Abs. 2; Niedersächsischer Landtag: Niedersächsisches Hochschulgesetz. In: Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, 32. 1978, H. 34, S. 473–516, hier § 53, Abs. 1, 3.

[4] Vgl. Schulze, Heiko: Mikrokosmos in der Aula. Wahlkämpfe, Streiks und Vollversammlungen: Streiflichter aus der Studi-Politik, in: Reiner Wolf/ Heiko Schulze (Hrsg.): Aufbruch & Krise. Osnabrück in den 70er Jahren, Oldenburg: Isensee Verlag 2020, S. 43–45, hier S. 43–44.

[5] Vgl. NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 136.

[6] Vgl. Schulze, Mikrokosmos 2020.

[7] NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 136.

[8] NLA OS, Dep 103, Akz. 29/1944 Nr. 37.

[9] Vgl. Niedersächsischer Landtag, Hochschulgesetz 1978 § 51 (2), § 50, Abs. 5, Satz 3 in Verbindung mit § 47, Abs. 1, Satz 2; Daxner, Michael et al.: Gebrauchs-Kommentar Niedersächsisches Hochschulgesetz. Hannover: Postskriptum-Verl.-Ges. 1979, S. 76–77.

[10] Vgl. o. A., Satzung 1979, S. 19–25.