Universitäre/Akademische Selbstverwaltung
Neben der studentischen Selbstverwaltung konnten Studierende sich auch in die universitäre beziehungsweise akademische Selbstverwaltung einbringen. Universitäten stehen bis heute ein gewisses Maß an Autonomie zu. So finden sich in regelmäßigen Abständen Professor:innen, Mitarbeitende und Studierende zusammen, um in Gremien, Ausschüssen und Kommissionen Entscheidungen über die Zukunft der Universität zu fällen.1 Reguliert wurden (und werden) sie dabei durch das Hochschulrahmengesetz und das Niedersächsische Hochschulgesetz.2 Beide Gesetze wurden von nahezu allen Hochschulgruppen scharf kritisiert, da sie um ihre Mitbestimmungsrechte fürchteten. Auch sahen sie in den Gesetzen den Versuch, ihre politischen Meinungsäußerungen zu unterbinden.3
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Vgl. Rehe, Bernd: Die Stunde der Universität. Die deutsche Universitäten im Spannungsfeld vom Humboldtschem Leitbild, gruppenförmiger Selbstbestimmung und staatlicher Reglementierung an der Schwelle zur zweiten deutschen Einigung, in: Rainer Künzel (Hrsg.): Nicht auf Sand gebaut. Beiträge zur Gründung und Entwicklung der Universität Osnabrück, Osnabrück: Meinders und Elstermann 1990, S. 220–235, hier S. 227–230. ↩
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Vgl. Bundestag: Hochschulrahmengesetz. In: Bundesgesetzblatt, 10. 1976, S. 185–206; Vgl. Daxner, Michael et al.: Gebrauchs-Kommentar Niedersächsisches Hochschulgesetz. Hannover: Postskriptum-Verl.-Ges. 1979, S. 7–9.↩
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Vgl. NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 162.↩
Artikel über das Niedersäschsische Hochschulgesetz und das Hochschulrahmengesetz in der Zeitung "AStA Informationen für Erstsemester Winter 77/78"
Quelle: NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 162.
"Zu den Selbstverwaltungsangelegenheiten gehören insbesondere die Planung und Organisation des Lehrangebots, die Förderung der Forschung, das Prüfungswesen, die Mitwirkung bei der Einstellung des wissenschaftlichen Personals sowie die Immatrikulation und die Exmatrikulation"4.
Die Selbstverwaltung war somit auf Aufgabenbereiche der Hochschulen begrenzt, bei denen es sich um nicht-staatliche Angelegenheiten handelte. Die Universität konnte sich so zum Beispiel selbst Ordnungen verleihen. Damit solche wirksam wurden, braucht sie allerdings die Genehmigung des Ministeriums.5
In den ersten Jahren der Universität Osnabrück teilte sich die Akademische Selbstverwaltung in drei Gremien auf:
- das Konzil,
- der Senat und
- die Fachbereichsräte.

Schaubild Gesamtuniversitäre Verwaltung aus dem Heft "AStA Informationen für Erstsemester" aus dem Wintersemester 1977/78
Quelle: NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 140.
Das Konzil fungierte als eine Art Parlament der Universität und war für die Standorte Osnabrück und Vechta gleichermaßen zuständig. Einmal jährlich wurden 24 Studierende und alle zwei Jahre je 24 Professor:innen, 24 wissenschaftliche Mitarbeitende und 16 sonstige Mitarbeitende gewählt. Somit gab es vier Statusgruppen, die im Konzil vertreten waren. Diese Statusgruppen wählten unter sich den Senat, welcher von Heiko Schulze als das "Kabinett der Universität"6 bezeichnet wurde. Außerdem schlug das Konzil eine Person für den Posten als Rektor:in vor.7 Diese:r wurde für zwei Jahre gewählt und musste Hochschullehrer:in sein. Sie "vertrat die Universität und war Dienstvorgesetzter der Universitätsbediensteten mit Ausnahme der Professoren"8. Außerdem wurde die Verwaltung durch diese Person geleitet.9
Anders als im Konzil waren die Sitze im Senat nicht mehr paritätisch besetzt. Stattdessen veränderte sich die Sitzverteilung dort zugunsten der Professor:innen. Diese hatten nun acht Sitze inne, während die Studierenden und die wissenschaftlichen Mitarbeitenden nur noch auf jeweils vier kamen und die sonstigen Mitarbeitenden auf zwei. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Mai 1973 veränderte sich die Zusammensetzung des Senates nochmal weiter zugunsten der Professor:innen. Denn diesen müsse "in Angelegenheiten der Forschung, der Lehre und der Berufung von Hochschullehrern ein ausschlaggebender Einfluss vorbehalten bleiben"10. Laut Niedersächsischem Hochschulgesetz hatten Professor:innen im Senat nun sieben Sitze, während alle anderen Gruppen jeweils zwei zustanden.11 Gleiches galt für das Konzil und die Gremien, was für Kritik von den Studierenden sorgte.12 Die veränderte Zusammensetzung fand mit der Neuwahl der Gremien 1979 statt.13
Der Senat besetzte mehrere Kommissionen und Ausschüsse. Wie beim Senat wurde die Wahl für die Kommissionen und Ausschüsse in den Statusgruppen getroffen. Kommissions- und Ausschussmitglieder erarbeiteten Vorschläge für den Senat, der schließlich über sie abstimmte.14 Ein Beispiel für eine solche Kommission war die Zentrale Studienkommission, in der zum Beispiel über Änderungen von Prüfungsordnungen diskutiert und Empfehlungen für den Senat erarbeitet wurden.15
Zum ersten Mal konstituierten sich Senat und Konzil an der neuen Universität im Frühjahr 1975, also weniger als ein Jahr nach Aufnahme des Lehrbetriebs in Osnabrück.16 Die vorangegangene Wahl verzögerte sich aufgrund einer Verfassungsklage von 28 der übernommen Professor:innen der Pädagogischen Hochschule, sodass schließlich die zentralen Gremien der neuen Universität nicht besetzt werden konnten. Professor Manfred Horstmann übernahm auf Bitten des Niedersächsischen Kultursministers Joist Grolle die Aufgaben des Rektors und auch die Amtsgeschäfte des Senates. Horstmann wurde am 14. März 1975 offiziell zum Rektor gewählt und konnte dieses Amt nach wiederholter Wiederwahl, ab 1979 unter der Bezeichnung des Universitätspräsidenten, bis 1990 ausführen.17
Während sich die Aufgaben des Senats auf die ganze Universität bezogen, waren die der Fachbereichsräte auf den jeweiligen Fachbereich begrenzt. Insgesamt gab es elf Fachbereiche, von denen vier in Vechta und sieben in Osnabrück angesiedelt waren. Diese Fachbereiche konstituieren sich im März 1974.18 Kontrollierendes Gremiun war der Fachbereichsrat, der über "das Lehrangebot, die Haushaltsmittel, Berufungen sowie über Studien- und Prüfungsordnungen"19 verhandelte. Die jeweiligen Fachbereichsräte setzten sich zusammen aus zwei Studierenden, zwei wissenschaftlichen Mitarbeitenden, vier Professor:innen, und einer sonstig angestellten Person, die jedes Jahr über eine Listenwahl in das Gremium gewählt wurden.20
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NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 140.↩
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Vgl. Zimmer, Wendelin: Turbulente Zeiten. Ein Lesebuch zur Geschichte der Universität Osnabrück. Osnabrück: Univ.-Verl. Rasch 1999, S. 47.↩
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Ipsen, Hochschulverfassung 1990, S. 201.↩
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Vgl. o. A.: Geschäftsordnung der Verwaltung der Universität Osnabrück. Standort Osnabrück, in: Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück, 2. 1976, S. 1–8, hier § 2, Abs. 2.↩
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O. A.: Deutschland-Chronik bis 2000. 26. Januar 1976, in: Bundeszentrale für politische Bildung, 2011, URL: https://www.bpb.de/themen/zeit-kulturgeschichte/deutschland-chronik/131965/26-januar-1976/ (abgerufen am: 30.10.2024).↩
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Vgl. Niedersächsischer Landtag: Niedersächsisches Hochschulgesetz. In: Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, 32. 1978, H. 34, S. 473–516, hier §79, Abs. 1.↩
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Vgl. o. A.: Die Mitglieder der zentralen Kollegialorgane und Kommissionen. In: Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück, 6. 1979, S. 124–128.↩
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Vgl. o. A. (1979): Vorläufige allgemeine Geschäftsordnung der Universität Osnabrück. In: Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück, 5. 1979, S. 91–96, hier § 8; O. A. (1978): Bildung und Zusammensetzung der Kommissionen und Ausschüsse. In: Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück, 5. 1978, S. 122; Ipsen, Hochschulverfassung 1990, S. 205.↩
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Vgl. Niedersächsischer Landtag: Hochschulgesetz, §91. ↩
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Vgl. o. A.: Richtlinien der Zentralen Studienkommission zur Einführung bzw. Änderung von Studiengängen, in: Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück, 4. 1980, S. 215–219; Niedersächsischer Landtag: Hochschulgesetz, § 93, Abs 4., § 91, Abs. 2.↩
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Vgl. Zimmer, Zeiten 1999, S. 209.↩
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Vgl. Unger, Thorsten: Pädagogische Hochschule? Integrierte Gesamtschule? Universität! Osnabrück wird Universitätsstadt, in: Reiner Wolf/ Heiko Schulze (Hrsg.): Aufbruch & Krise. Osnabrück in den 70er Jahren, Oldenburg: Isensee Verlag 2020, S. 29–39, hier S. 33, 37.↩
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Vgl. Zimmer, Zeiten 1999, S. 208–209.↩
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NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 140.↩
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Vgl. ebd.↩
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Inhaltlich verantwortlich: Hannah Spille
[1] Vgl. Rehe, Bernd: Die Stunde der Universität. Die deutsche Universitäten im Spannungsfeld vom Humboldtschem Leitbild, gruppenförmiger Selbstbestimmung und staatlicher Reglementierung an der Schwelle zur zweiten deutschen Einigung, in: Rainer Künzel (Hrsg.): Nicht auf Sand gebaut. Beiträge zur Gründung und Entwicklung der Universität Osnabrück, Osnabrück: Meinders und Elstermann 1990, S. 220–235, hier S. 227–230.↩
[2] Vgl. Bundestag: Hochschulrahmengesetz. In: Bundesgesetzblatt, 10. 1976, S. 185–206; Vgl. Daxner, Michael et al.: Gebrauchs-Kommentar Niedersächsisches Hochschulgesetz. Hannover: Postskriptum-Verl.-Ges. 1979, S. 7–9.↩
[3] Vgl. NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 162.↩
[4] Ipsen, Jörn: Hochschulverfassung im Wandel. In: Rainer Künzel (Hrsg.): Nicht auf Sand gebaut. Beiträge zur Gründung und Entwicklung der Universität Osnabrück, Osnabrück: Meinders und Elstermann 1990, S. 201–208, hier S. 206.↩
[5] Vgl. ebd., S. 201.↩
[6] NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 140.↩
[7] Vgl. Zimmer, Wendelin: Turbulente Zeiten. Ein Lesebuch zur Geschichte der Universität Osnabrück. Osnabrück: Univ.-Verl. Rasch 1999, S. 47.↩
[8] Ipsen, Hochschulverfassung 1990, S. 201.↩
[9] Vgl. o. A.: Geschäftsordnung der Verwaltung der Universität Osnabrück. Standort Osnabrück, in: Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück, 2. 1976, S. 1–8, hier § 2, Abs. 2.↩
[10] O. A.: Deutschland-Chronik bis 2000. 26. Januar 1976, in: Bundeszentrale für politische Bildung, 2011, URL: https://www.bpb.de/themen/zeit-kulturgeschichte/deutschland-chronik/131965/26-januar-1976/ (abgerufen am: 30.10.2024).↩
[11] Vgl. Niedersächsischer Landtag: Niedersächsisches Hochschulgesetz. In: Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, 32. 1978, H. 34, S. 473–516, hier §79, Abs. 1.↩
[12] Vgl. o. A.: Die Mitglieder der zentralen Kollegialorgane und Kommissionen. In: Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück, 6. 1979, S. 124–128.↩
[13] Vgl. o. A. (1979): Vorläufige allgemeine Geschäftsordnung der Universität Osnabrück. In: Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück, 5. 1979, S. 91–96, hier § 8; O. A. (1978): Bildung und Zusammensetzung der Kommissionen und Ausschüsse. In: Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück, 5. 1978, S. 122; Ipsen, Hochschulverfassung 1990, S. 205.↩
[14] Vgl. Niedersächsischer Landtag: Hochschulgesetz, §91.↩
[15] Vgl. o. A.: Richtlinien der Zentralen Studienkommission zur Einführung bzw. Änderung von Studiengängen, in: Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück, 4. 1980, S. 215–219; Niedersächsischer Landtag: Hochschulgesetz, § 93, Abs 4., § 91, Abs. 2.↩
[16] Vgl. Zimmer, Zeiten 1999, S. 209.↩
[17] Vgl. Unger, Thorsten: Pädagogische Hochschule? Integrierte Gesamtschule? Universität! Osnabrück wird Universitätsstadt, in: Reiner Wolf/ Heiko Schulze (Hrsg.): Aufbruch & Krise. Osnabrück in den 70er Jahren, Oldenburg: Isensee Verlag 2020, S. 29–39, hier S. 33, 37.↩
[18] Vgl. Zimmer, Zeiten 1999, S. 208–209.↩
[19] NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 140.↩
[20] Vgl. ebd.↩


