Studentische Reaktionen und der Fall Götz Rowher

Die Umsetzung des Radikalenerlasses führte wie in anderen Universitätsstädten auch in Osnabrück zu studentischen Protesten, wie beispielsweise ein 'Teach-In' im Jahr 1976 zeigt.1 Hauptstreitpunkt waren aber die Fälle des Akademischen Rats Götz Rowher und dem Lehrer Gerhard Muncke, die in etlichen Flugblättern, Beiträgen des AStA, der Fachschaften und des Kommunistischen Bunds Westdeutschland (KBW) diskutiert wurden.2 

  1. Vgl. Unger, Thorsten: 'Radikalenerlass'. Berufsverbote an der Universität Osnabrück in den 1970er Jahren, in: Osnabrücker Geschichtsblog, 05.04.2018, URL: https://hvos.hypotheses.org/664 (abgerufen am: 22.05.2025).

  2. Vgl. NLA OS, Dep 103, Akz 2009/050 Nr. 140.

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Politischer Comic des Marxistischen Studentenbundes Spartakus
Quelle: NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 162.

Rohwers Überprüfung sei aufgrund seiner Mitgliedschaft und Kanditatur im KBW, Demonstrationsteilnahmen, der Herausgabe von Flugblättern und dem Verkauf der Kommunistischen Volkszeitung erfolgt. Die Fachschaftsinfo des Fachbereichs 4 schrieb dazu im Wintersemester 1977/78, dass der Radikalenerlass gegen die studentische Interessenvertretung gerichtet sei und den Lehrkörper politisch und wissenschaftlich einzuschränken versuche.3 

Studentische Initiativen versuchten vergebens Rohwers Entlassung zu unterbinden. So erfolgten beispielsweise Stellungnahmen des AStA an den zuständigen Professor Pestel. In einem Brief vom 29. März 1978 verurteilt der Studierendenausschuss das Vorgehen Pestels und fordert die Rücknahme des Disziplinarentscheids. Pestels Antwort vom 11. April 1978 stellt eine deutliche Absage dar.

  1. Vgl. ebd.

Götz Rohwer hingegeben wurde vorgeworfen, als KBW-Mitglied Aktivitäten unternommen zu haben, die über eine bloße Mitgliedschaft weit hinausreichten. Die Gegenforderung aus Hannover lautete, dass die Universität ihre personalrechtlichen Befugnisse unter geltenden Rechtsbindungen ausüben müsse.4 Der Beschluss, Rohwer endgültig zu entlassen, wurde am 24. April 1978 verabschiedet. Der Universitätsrektor versuchte zwar die Entlassung Röhwers mit dem Hinweis auf das persönliche Recht zur politischen Betätigung zu verhindern, letztlich setzte sich das Verbot aber durch.5 

Im Streit um den Radikalenerlass gibt es jedoch nicht nur solche, die sich gegen das Verbot aussprechen:

  1. Vgl. NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 162.

  2. Vgl. ebd.

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Inhaltlich verantwortlich: Claas Markwart

[1] Vgl. Unger, Thorsten: 'Radikalenerlass'. Berufsverbote an der Universität Osnabrück in den 1970er Jahren, in: Osnabrücker Geschichtsblog, 05.04.2018, URL: https://hvos.hypotheses.org/664 (abgerufen am: 22.05.2025).

[2] Vgl. NLA OS, Dep 103, Akz 2009/050 Nr. 140.

[3] Vgl. ebd.

[4] Vgl. Vgl. NLA OS, Dep 103, Akz. 2009/050 Nr. 162.

[5] Vgl. ebd.

[6] Vgl. ebd.