Der Radikalenerlass

Der Terrorismus der Rote-Armee-Fraktion (RAF), Wirtschafskrisen, eine scheinbar erstarkende Sowjetunion und die Auswirkungen des Vietnamkrieges waren Krisenindikatoren der frühen 1970er-Jahre.1 

Aus dieser unsicheren Lage heraus entstand in den westdeutschen Bundesländern die Sorge, dass demokratiegefährdende Kräfte in den Staatsdienst gelangen könnten, um so von innen heraus zu systemischen Umstürzen zu führen. Vor allem die CDU warnte öffentlich vor derlei Szenarien und forderte ein entschlossenes Vorgehen ein. Dieses wurde nach Überprüfung durch eine bundes- und länderübergreifende Arbeitsgruppe in Form des Radikalenerlasses vom Januar 1972 durch die Regierung Brandt I realisiert.2 

Das Land Niedersachsen reagierte auf die Verabschiedung des Radikalenerlasses mit der Überprüfung von Beamten außerhalb des Vorbereitungsdienstes und Angestellte in der Vergütungsgruppe BAT V b. Als eines der ersten Bundesländer richtete Niedersachsen überdies eine Anhörungskommission für die Überprüfung der Verfassungstreue von Staatsbediensteten ein. Die Kommission erhielt von den Verfassungsschutzebehörden Informationen über Anwerber:innen. Sie konnte Anhörungen anfordern oder darauf verzichten, wenn es keinen augenscheinlichen Grund gab, die Verfassungstreue der Bewerbenden anzuzweifeln. In den Anhörungen wurde die Formel „abschwören oder abgelehnt werden“ als zentraler Gradmesser für die Bescheinigung über das Beamtenverhältnis angelegt.3 

  1. Vgl. Hofmann, Birgit/ Wolfrum, Edgar: Der Radikalenerlass. Zeitgenössische Wahrnehmungen und gegenwärtige Forschungen, in: Edgar Wolfrum (Hrsg.): Verfassungsfeinde im Land? Der Radikalenerlass von 1972 in der Geschichte Baden-Württembergs und der Bundesrepublik, Göttingen: Wallstein Verlag 2022, S. 13–62, hier S. 14–16.

  2. Vgl. Leisewitz, André: "Vorverlegung der Vertiedigungslinie". Berufsverbote als Staatsschutz unterhalb des Parteienverbots, in: Dominik Feldmann et al. (Hrsg.): Wer ist denn hier der Verfassungsfeind! Radikalenerlass, Berufsverbote und was von ihnen geblieben ist, Köln: PappyRossa 2019, S. 52–67, hier S. 60–62.

  3. Komitee für Grundrechte und Demokratie: Ohne Zweifel für den Staat. Die Praxis 10 Jahre nach dem Radikalenerlaß (Rororo aktuell, Bd. 4728), Reinbek: Rowohlt 1982, S. 92–93.

_________________________________________________________________

Inhaltlich verantwortlich: Claas Markwart

[1] Vgl. Hofmann, Birgit/ Wolfrum, Edgar: Der Radikalenerlass. Zeitgenössische Wahrnehmungen und gegenwärtige Forschungen, in: Edgar Wolfrum (Hrsg.): Verfassungsfeinde im Land? Der Radikalenerlass von 1972 in der Geschichte Baden-Württembergs und der Bundesrepublik, Göttingen: Wallstein Verlag 2022, S. 13–62, hier S. 14–16.

[2] Vgl. Leisewitz, André: "Vorverlegung der Vertiedigungslinie". Berufsverbote als Staatsschutz unterhalb des Parteienverbots, in: Dominik Feldmann et al. (Hrsg.): Wer ist denn hier der Verfassungsfeind! Radikalenerlass, Berufsverbote und was von ihnen geblieben ist, Köln: PappyRossa 2019, S. 52–67, hier S. 60–62.

[3] Komitee für Grundrechte und Demokratie: Ohne Zweifel für den Staat. Die Praxis 10 Jahre nach dem Radikalenerlaß (Rororo aktuell, Bd. 4728), Reinbek: Rowohlt 1982, S. 92–93.