Die Geschichte des Gleichstellungsbüros
Das Gleichstellungsbüro der Universität Osnabrück bildet die zentrale Anlaufstelle für alle gleichstellungsrelevanten Anliegen. Wichtigstes Amt ist das der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten, das seit 2008 durch Dr.in Sabine Jösting besetzt wird. Bis zu Jöstings Amtsantritt hatte ihre Vorgängerin Daniela de Ridder das Amt der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten inne. Bis 1991 hieß das Gleichstellungsbüro noch 'Frauenbüro' und die Gleichstellungsbeauftragte wurde offiziell als 'Frauenbeauftragte' geführt. Die Namensänderung spiegelt eine Diskursverschiebung der Gender Studies wider und betont nun stärker das Ziel der Gleichstellung aller Geschlechter.
Anfangs diente das Gleichstellungs- bzw. Frauenbüro also in erster Linie der Verbesserung der Situation von Frauen. Diese waren laut dem 1987 veröffentlichten Niedersächsischen Ministerialblatt "im Landesdienst besonders in den oberen Einkommensbereichen unterproportional vertreten. Die Wahrnehmung von Aufgaben in der Familie führt fast nur bei Frauen zu Verzögerungen und Stagnation in der beruflichen Entwicklung oder zum völligen Ausscheiden aus dem Dienst. In bestimmten Laufbahnen sind Frauen wenig oder gar nicht beschäftigt."1 Mit der 'Richtlinien über die berufliche Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst' führte das Land Niedersachsen Maßnahmen ein, die der Geschlechtergerechtigkeit dienen sollte und bald auch Einzug in das Niedersächsische Hochschulgesetz finden sollten.
In Osnabrück wurde konsequenterweise am 21. Dezember 1987 eine Arbeitsgruppe des Senats zur Beratung in allen Fragen der Frauenförderung eingesetzt.2 Die Arbeitsgruppe empfahl gemäß den Richtlinien des Niedersächsischen Hochschulgesetzes die Bestellung von Frauenbeauftragten. Der Senat beschied diese Empfehlung positiv, kam jedoch zu dem Schluss, eine Frauenbeauftrage nur für Mitarbeiterinnen im Wissenschaftsdienst zuzulassen.3
Gegenüber der Notwendigkeit einer Frauenbeauftragten für Studentinnen und Mitarbeiterinnen im technischen und Verwaltungsdienst bestand im Senat allerdings Skepsis. Als Reaktion auf die Senatsdiskussionen gab es am 01. November 1989 eine Teilpersonalversammlung der Mitarbeiterinnen im technischen- und Verwaltungsdienst, auf der die Frage nach einer Frauenbeauftragten für den nicht-wissenschaftlichen Bereich und die Möglichkeit für deren Auswahl und Benennung diskutiert wurden. Etwa 80 Mitarbeiterinnen nahmen daran teil und kamen zu dem Schluss, dass der Senat drei Frauenbeauftragte bestellen solle, je eine Person für die Dienstgruppen der Wissenschaftlerinnen, Frauen im technischen- und Verwaltungsdienst und Studentinnen.4
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Vgl. NLA OS, Dep 103, Akz. 2022/18 Nr. 183.↩

Artikel der Neuen Osnabrücker Zeitung über die Hochschulfrauenpolitik, 06.01.1990
Quelle: NLA OS, Dep 103, Akz. 2022/18 Nr. 183.
Am 7. Dezember 1989 fand auf Einladung des Präsidenten eine Frauenvollversammlung der Universität Osnabrück statt, an der Frauen aller Dienstgruppen teilnahmen. Im Fokus stand die geringe finanzielle Ausstattung der Frauenbeauftragten. Die Niedersächsische Landesregierung sah für die Folgejahre nämlich nurr je 4.000 bis 5.000 DM pro Hochschule vor. Die Frauenvollversammlung beschloss, weitere Diskussionen über das Modell der Frauenbeauftragten an der Universität Osnabrück so lange auszusetzen, bis das Ausfüllen eines solchen Amtes finanziell überhaupt abgesichert war.5
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Vgl. ebd.↩
In der von ihnen veröffentlichten Resolution machten die Mitarbeiterinnen, Wissenschaftlerinnen und Studentinnen ihren Standpunkt zu dem Etat von DM 100.000 deutlich. Der den Hochschulen zu Verfügung stehende Beitrag könne nur als eine Art Begrüßungsgeld verstanden werden und reiche nicht für die Bezahlung einer Vollzeitstelle, was suggeriere, dass es sich bei den Frauenbeauftragten im Grunde genommen um ein Ehrenamt handele, sozusagen Frauenförderung zum Nulltarif. Die Frauenvollversammlung forderte Mittel in Höhe von DM 200.000 jährlich für die Universität Osnabrück.6
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Vgl. ebd.↩
In seinem Brief an das Ministerium für Wissenschaft und Kunst vom 19. Dezember 1989 bekräftigte der Gesamtpersonalrat der Universität Osnabrück diese Position: "mit den Forderungen 'mehr Frauen in den Wissenschaftsbereich', 'Beseitigung von beruflichen Nachteilen von Frauen' und einer 'Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes in der Frauenförderung' haben sich die Landesregierung und Ihr Ministerium in den letzten Jahren bis hin zur Novellierung des Nds. Hochschulgesetzes das Bild wohlwollender, aufgeschlossener Frauenförderpolitiker gegeben. Mit einem einzigen aber wirkungsvollen Beschluß wurde uns nun klargemacht, daß dieses Bild ein Trugbild war, das keiner Realitätsprüfung standhält. Frauenpolitik in Nds. Hochschulen für DM 100.000, das sind DM 396,75 pro Monat und Hochschule! Für die Hochschulen, die Frauenförderung nicht nur als modische Vokabelrechnung betrachten – und dies nehmen wir bisher für die Universität Osnabrück ebenso an wie es für uns als Personalräte gilt – heißt Frauenförderung Umsetzung so praktischer Dinge wie gezielte Information von Frauen über ihre Rechte, ihre Qualifikationsmöglichkeiten, Unterstützung von Frauen bei Bewerbungen, bei Antragstellungen, bei Wiedereinstieg in den Beruf. – Oder was verbirgt sich sonst hinter der Aufforderung, 'Frauen zu ermutigen' für ihre Interessen, gegen ihre Benachteiligung einzutreten?"7
Bei der dritten Sitzung der sogenannten 'Kommission für Frauenfragen' am 26. April 1990 wurde vorgeschlagen, das Amt der Frauenbeauftragten an den Standorten Osnabrück und Vechta zu institutionalisieren, und tatsächlich wurde das Frauenbüro zur Unterstützung der Frauenbeauftragten zum Wintersemester 1991/92 eingerichtet. Dies zu erreichen war allerdings kein leichtes Unterfangen, wie aus internen Briefen hervorgeht: Die sich engagierenden Frauen mussten vor allem beharrlich sein und wieder und wieder nachhaken, wie eine 'Frauengleichstellungsstelle' oder ein 'Frauenbüro' in die bestehende Infrastruktur der Universität integriert werden könnte. Häufig warteten die Verantwortliche vergebens auf eine Antwort: "Der Brief blieb unbeantwortet, aber die gleiche Frage ist unmittelbar akut geworden. Ich möchte daher – Im Vorgriff auf die Arbeit der Kommission – diese Frage wiederholen."8
Dieses Beispiel verdeutlicht, dass die Etablierung eines Gleichstellungsbüros keine leichte Aufgabe war – unter anderem auch dadurch, dass das Thema lange Zeit nicht die nötige Aufmerksamkeit erhalten hat, wie es auch Angelika Regenbogen-Brünink zusammenfasst: "Gesellschaftspolitische Belange, wie der Kampf gegen ungleiche Entlohnung, für gleiche Chancen in Ausbildung und Beruf, Diskriminierungsverbot, Integration in die Arbeitswelt, Zugang zu Männerberufen, wurden damals nicht zur Priorität erhoben."9 Wenn Gleichstellungsbelangen nicht mit Ignoranz begegnet wurde, so sind sie dennoch häufig belächelt worden, auch noch weit über die 1970er-Jahre hinaus, wie auch Zimmers Ausführungen zwanzig Jahre später zeigen: Gleichstellungsfragen werden hier vor allem als "feministisches Kampfgeschrei"10 bezeichnet. In dem "Frauenkapitel"11 widmet sich Zimmer zwar Diskussionen als Folge der Diskriminierungen – vor allem solche um Frauenquoten und gendersensibler Sprache – den Ausgangspunkt, nämlich die Diskriminierungen an sich, addressiert er jedoch nicht.
Wie Geschichte erzählt wird, ist ebenfalls Teil von Geschichte. Anlässlich des fünfzigjährigen Jubiläums der Universität Osnabrück, schreiben wir erneut ihre Geschichte und stellen dieses Mal sicher, dass es auch eine Geschichte der Frauen ist.
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Ebd.↩
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Ebd.↩
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Regenbogen-Brünink, Angelika: Achtundsechzig und die Folgen. Anfänge der Frauenbewegung in Osnabrück, in: Reiner Wolf (Hrsg.): Protest und Aufbruch. '68' in Osnabrück, Oldenburg: Isensee Verlag 2018, S. 141–143, hier S. 143.↩
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Wendelin Zimmer: Turbulente Zeiten. Ein Lesebuch zur Geschichte der Universität Osnabrück, Osnabrück: Univ.-Verl. Rasch 1999, S. 137.↩
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Ebd., S. 141.↩
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Inhaltlich verantwortlich: Anna Schlutter
[1] NLA OS, Dep 103, Akz. 2022/18 Nr. 183.↩
[2] Vgl. Universität Osnabrück: Gleichstellung an der Universität Osnabrück. Ein Rück- und Ausblick, Osnabrück: 2020, S. 6–15.↩
[3] Vgl. ebd.↩
[4] Vgl. NLA OS, Dep 103, Akz. 2022/18 Nr. 183.↩
[5] Vgl ebd.↩
[6] Vgl ebd.↩
[7] Ebd.↩
[8] Ebd.↩
[9] Regenbogen-Brünink, Angelika: Achtundsechzig und die Folgen. Anfänge der Frauenbewegung in Osnabrück, in: Reiner Wolf (Hrsg.): Protest und Aufbruch. '68' in Osnabrück, Oldenburg: Isensee Verlag 2018, S. 141–143, hier S. 143.↩
[10] Wendelin Zimmer: Turbulente Zeiten. Ein Lesebuch zur Geschichte der Universität Osnabrück, Osnabrück: Univ.-Verl. Rasch 1999, S. 137.↩
[11] Ebd., S. 141.↩



